Lexikon der Versicherung
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Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus einer Risiko-Lebensversicherung und einem Sparanteil. Eigentlich benötigt man eine Kapitallebensversicherung nicht, weil Sie problemlos eine Risiko-Lebensversicherung abschließen und jeden Monat einen Sparanteil in eine andere Kapitalanlage investieren können, vorausgesetzt Sie erhalten eine bessere Rendite als die, die der Lebensversicherer Ihnen anbietet.
Keyman-Versicherung
Die Keyman Versicherung deckt die Folgekosten rund um die wichtigen Mitarbeiter ab im Falle von Tod, Invalidität durch Unfall oder Krankheit. Hierunter fallen die Kosten für die Ersatzsuche, die Einarbeitungszeit und auch den Umsatzausfall bis der alte Status erreicht wird.
Alternative wie Unfallversicherung, Krankenversicherung oder Risikolebensversicherung bieten alleine nicht den gleichen Schutz. Auch wenn die Platzierung einer Keyman Versicherung nicht einfach ist, so ist es für diese Anwendung die beste Wahl.
Kfz-Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Versicherung besteht für die Ersatzansprüche (Kapital, Zinsen und Kosten) Dritter wegen Schäden, welche durch den Versicherungsnehmer verursacht werden.
Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Fahrzeugschäden, die durch Diebstahl, Brand, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind.
Es empfiehlt sich, eine sogenannte "erweiterte Wildschadenklausel" in den Vertrag aufzunehmen, da somit nicht nur Schäden durch Haarwild, sondern Kollisionen mit sämtlichen Tieren, zum Beispiel Eichhörnchen, versichert sind. Immer mehr Versicherer schließen die Klausel von Anfang an ein, sogar schon in eigentlichen "Billigtarifen". Eine Nachfrage beim Versicherer hilft hier weiter.
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen. Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Gefahren der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich sind entstandene Schäden durch selbstverschuldeten Unfall, Fahrerflucht und mut- oder böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte versichert.
Klauseln
Klauseln sind Einzelbestimmungen eines Versicherungsvertrages, die gesondert aufgeführt werden. Sie erweitern oder schränken den Versicherungsschutz ein.
Konditionsdifferenzversicherung (engl. difference in conditions insurance)
Die Konditionsdifferenzversicherung ist ein Versicherungskonzept, das einen einheitlichen Versicherungsschutz für mehrere Risiken darstellt, für den Fall, dass für einzelne dieser Risiken bereits verschiedentliche Grunddeckungen bestehen.
Man unterscheidet zwei unterschiedliche Konditionsdifferenzversicherungen:
- Difference in limits (DIL): Dies bedeutet, dass unterschiedliche Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen, Deckungssummen und Franchisen angepasst werden.
- Difference in conditions (DIC): Dies bedeutet, dass einzelne Bedingungswerke vereinheitlicht werden (Versicherungsschutz der Tochtergesellschaft im Ausland ist aufgrund ausländischer Vorschriften geringer, dann existiert der gleiche Versicherungsschutz wie bei der Muttergesellschaft).
Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus, der durch Unfall oder Krankheit verursacht wurde, für die gesamte Aufenthaltsdauer einen bei Vertragsabschluss festgelegten festen Betrag pro Tag (auch für Samstage und Sonntage). Aufnahme- und Entlassungstage werden wie ganze Tage berücksichtigt. Der Tagessatz gleicht entweder den Differenzbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherungsleistung aus oder sichert den Verdienstausfall (bei Selbstständigen) ab.
Krankenversicherung (gesetzliche)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems. Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch. Der Umfang ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt und wird nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Die Versicherten zahlen eine Selbstbeteiligung in Form von Eigenanteilen, Zuzahlungen und Rezeptgebühren. Ein grundlegendes Element der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidarprinzip: Hier werden die Beiträge nicht in Abhängigkeit vom individuellen Risiko, sondern als Prozentsatz des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Leistungen erhält der Versicherte jedoch mit Ausnahme des Krankengeldes beitragsunabhängig.
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist für Versicherte alle 18 Monate möglich. Zwar ist der Leistungskatalog der Versicherer zu 95% identisch und der Beitragssatz liegt bei allen bei 15,5%, doch gibt es feine Unterschiede, so dass sich ein Vergleich lohnen kann.
Krankenzusatzversicherung (private)
Die private Krankenzusatzversicherung bietet Leistungen, die über den Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Die Prämie in der Krankenzusatzversicherung wird auf Grundlage von Geschlecht, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss festgelegt. Nachfolgend genannte Leistungen können z.B. versichert werden Krankenhaustagegeld, ambulante Zusatzversicherung, stationäre Zusatzversicherung, Zahnzusatztarif usw.
Seit Januar 2009 gilt auch für die private Krankenversicherung die Versicherungspflicht, das heißt, (säumigen) Versicherten darf nicht gekündigt werden. Der Versicherer muss dafür sorgen, dass die Mitglieder eine Akutversorgung erhalten und Altersrückstellungen gebildet werden.
Krankenvollversicherung (private)
Jeder muss sich individuell versichern, da die Prämie auf individuellen Kriterien basiert, diese sind: Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, chronische Krankheiten, Art der versicherten Leistungen.
Krankenrücktransportversicherung
Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht, aber auch die private Vollversicherung sieht nicht immer eine Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport vor. Im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung sind die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz versichert.
Kunstversicherung
Bei der Kunstversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die bis auf wenige fest vereinbarte Ausschlüsse wie z.B. Krieg, Abnutzung, mangelnde Beschaffenheit etc., Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen und Beschädigung bietet.
Versicherbare Objekte in der Kunstversicherung (inklusive der dazugehörenden Rahmen, Schutzverglasungen, Aufhängevorrichtungen, Sockel und Vitrinen etc.) sind u. a.
- Antiquitäten, Silber, Antike Möbel, Glasobjekte
- Druckgraphiken, Gemälde, Aquarelle
- Skulpturen aus verschiedenen Materialen wie z.B. Stein, Holz, Metall
- Sammlungen
Die Kunstversicherung wird grundsätzlich aufgeteilt in zwei Bereiche - private Kunstversicherung und gewerbliche Kunst- bzw. Ausstellungsversicherung.
- Private Kunstversicherung: Die private Kunstversicherung wird in der Regel als Erweiterung/Ergänzung zu einer bestehenden Hausratversicherung abgeschlossen. In der privaten Hausratversicherung können Kunst- und Sammlungsversicherungen meist nur bis zu einer festgelegten Summe und zu einem eingeschränkten Deckungsumfang mitversichert werden. Versicherte Gefahren wie z.B. einfacher Diebstahl, Verlust, Transportmittelunfall usw. können in der Regel nur über eine separate Kunstversicherung abgedeckt werden!
- Gewerbliche Kunstversicherung / Ausstellungsversicherung: Die gewerbliche Kunst- oder Ausstellungsversicherung beruht grundsätzlich auf den gleichen Bedingungswerken der privaten Kunstversicherung, kann selbstverständlich jedoch auf die individuellen Bedürfnisse von z.B. Ateliers, Kunsthändler, Museen, Galerien usw. entsprechend erweitert werden.
Sowohl in der privaten, als auch in der gewerblichen Kunstversicherung kann zu Vertragsbeginn ein fester Wert (Taxe) mit dem Versicherer vereinbart werden.
Die Werte werden turnusmäßig, kostenlos von Kunstsachverständigen der Versicherer kritisch überprüft und können dann, mit Ihrer Zustimmung, dem Marktwert angepasst werden. Im Schadenfall wird kein erneuter Wertnachweis erforderlich - der Versicherer zahlt die vereinbarte Taxe.
