Lexikon der Versicherung

J wie ...

 

Jagdhaftpflichtversicherung
Da Schäden, die sich während der Jagd ereignen, in der Privathaftpflicht kategorisch ausgeschlossen sind, muss sich der Jäger um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Außerdem ist jeder, der einen Jagdschein absolvieren will, dazu gesetzlich verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Der Abschlussnachweis wird bei der Beantragung des Jagdscheins angefordert. Dabei ist es nicht relevant, ob der Jäger beruflich mit der Jagd zu tun hat oder lediglich diese als Hobby betreibt. Die Jagdhaftpflichtversicherung eignet sich außerdem für Forstbeamte, Förster und Jagdaufseher. Dabei sollte man beachten, dass der Versicherte vor Unfällen und Schäden versichert ist, die von Jagdhunden, Beizvögeln oder Flinten verursacht wurden, jedoch nicht vor Schäden, die er selbst erlitten hat (so genannte Eigenschäden). Ausführliche Informationen zu dieser Versicherung erhalten Sie hier

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