Lexikon der Versicherung
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Individualversicherung
Die Individualversicherung wird auch als Privat- oder Vertragsversicherung bezeichnet, sie ist ein Zweig der Vorsorge, der alle Versicherungseinrichtungen, die nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind, umfasst. Der Begriff bezeichnet die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes.
Inhaltsversicherung
Es ist ein versicherungstechnischer Begriff für alle beweglichen Sachen, die man versichern kann, mit Ausnahme von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Im Privathaushalt (Wohnung, Haus) bedeutet Inhaltsversicherung den Versicherungsschutz für den Hausrat (Möbel, Garderobe etc.). Einige unkomplizierte Land- und Wasserfahrzeuge, wie z.B. Fahrrad, Schlauchboot gehören auch zum Hausrat.
Schäden durch
- Feuer, Blitzschlag, Explosion und Aufprall unbemannter Flugkörper
- Leitungswaser
- Einbruch, Diebstahl
- Vandalismus
- Sturm und Hagel
- Elementarrisiken wie z.B. Überschwemmung und Erdrutsche, Lawinen oder
- Allgefahrenversicherung (hierbei handelt es sich um einen umfassenden Versicherungsschutz, der alle Gefahren deckt, die Ihren Hausrat betreffen können)
können versichert werden.
In der Versicherung gewerblicher und industrieller Güter ist der Begriff Inhaltsversicherung sehr unüblich. Man spricht hier von der Versicherung der kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung sowie der Versicherung des Warenlagers (halb- und Fertigfabrikate).
Integralfranchise
Die Integralfranchise verpflichtet den Versicherungsnehmer nur bis zum Erreichen des Franchisebetrages. Geht der Schaden darüber hinaus, bezahlt der Versicherer den Schaden von Null ab.
