Lexikon der Versicherung
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Hausratversicherung
Wer sich fragt, wie man sich am besten vor Auge führen kann, wozu man eine Hausratversicherung gebrauchen kann, kann dieser einfache Trick anwenden: Versichert wird bei der Hausratversicherung alles, was herausfallen würde, wenn man ein Haus auf den Kopf stellen würde!! Im Versicherungsjargon also: Alle beweglichen Teile eines Haushalts werden über eine Hausratversicherung im Falle von so genannten Grundgefahren (Beispiel: Brand, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl) oder Elementargefahren (Beispiel: Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen) abgesichert. Im Rahmen einer Allgefahrenversicherung sind ALLE Gefahren (bis auf diejenigen, die in der Police explizit ausgeschlossen werden) versichert: Vorteil dieser Versicherung ist, dass man sich nicht den Kopf zerbrechen muss, welche Gefahren auftreten könnten oder nicht. Nachteil ist der erhöhte Preis dieser Lösung. Ausführliche Informationen zu dieser Versicherung erhalten Sie hier.
Hinterbliebenenrente
Der Begriff Hinterbliebenenrente kommt aus der privaten Rentenversicherung. Im Todesfall des Rentners an die mitversicherte Person wird eine lebenslange Rente weitergezahlt. Bei der mitversicherten Person handelt es sich in der Regel um den Ehepartner.
