Lexikon der Versicherung

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Fahrerrechtsschutzversicherung
Der Versicherungsnehmer ist als Fahrer fremder Fahrzeuge (auch mit Anhänger) zu Wasser, zu Lande und in der Luft, als Fahrgast von öffentlichen Verkehrsmitteln, als Fußgänger sowie als Radfahrer versichert.
Wenn Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen und öfter mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind, für Unternehmen mit Menschen, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit häufig verschiedene Fahrzeuge benutzen oder vorführen, wie z.B. Tankstellen, Speditionen, Fahrschulen oder auch Betriebe in der Kfz-Branche empfiehlt sich eine Fahrerrechtsschutzversicherung.
Schadenersatz-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ist in den Policen mit inbegriffen.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Schadenfalles keine gültige Fahrerlaubnis, kein Versicherungs-Kennzeichen hatte oder er zum Führen des jeweiligen Kfz nicht berechtigt war.

Familienversicherung
Bei einigen Versicherungen (Krankenversicherung, Hausratversicherung, Privathaftfplicht) bietet es sich für Familien an, diese für alle Mitglieder gemeinsam abzuschließen. Dies kann sich finanziell durchaus lohnen, da beispielsweise bei einer Privathaftpflichtversicherung Kinder, die sich einer Schul-, Uni- oder Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei ihren Eltern mitversichert werden können. Dabei sollte man unbedingt darauf achten, dass man bei Beendigung der schulischen Auslbildung oder beim Erreichen des Grenzalters für einen neuen Versicherungsschutz sorgt.

 

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