Lexikon der Versicherung
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Fahrerrechtsschutzversicherung
Der Versicherungsnehmer ist als Fahrer fremder Fahrzeuge (auch mit Anhänger) zu Wasser, zu Lande und in der Luft, als Fahrgast von öffentlichen Verkehrsmitteln, als Fußgänger sowie als Radfahrer versichert.
Wenn Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen und öfter mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind, für Unternehmen mit Menschen, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit häufig verschiedene Fahrzeuge benutzen oder vorführen, wie z.B. Tankstellen, Speditionen, Fahrschulen oder auch Betriebe in der Kfz-Branche empfiehlt sich eine Fahrerrechtsschutzversicherung.
Schadenersatz-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ist in den Policen mit inbegriffen.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Schadenfalles keine gültige Fahrerlaubnis, kein Versicherungs-Kennzeichen hatte oder er zum Führen des jeweiligen Kfz nicht berechtigt war.
Familienpflegezeitversicherung
Zum Stichtag 1.01.2012 ist die Einführung des Familienpflegegesetzes geplant. Dieses Gesetz soll (Vollzeit-)Berufstätige, die ihre Angehörigen pflegen, entlasten. Bis zu 24 Monate können sie ihre Arbeitszeit auf 50% reduzieren (Mindestrestarbeitszeit 15 Stunden pro Woche) und erhalten dafür aber 75% ihres letzten Gehalts. Zur Finanzierung dieses Gehalts gibt die Bundesregierung dem Arbeitgeber einen zinsfreien Entgeltvorschuss.
Sobald der Arbeitnehmer wieder in seinen alten Arbeitsrhythmus zurückgekehrt ist, beginnt die so genannte Nachpflegephase, die ebenfalls bis zu zwei Jahre dauern kann. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer ebenfalls 75% seines Gehalts und zwar so lange, bis der Entgeltvorschuss abbezahlt ist.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beschlüsse des Familienpflegegesetzes ist jedoch der Abschluss einer Versicherung gegen Risiken wie Arbeitsunfähigkeit und den Tod des Versicherten. Diese Versicherung kann vom Arbeitnehmer oder dessen Arbeitgeber abgeschlossen werden und gilt für die Dauer der Familienpflegezeit und Nachpflegephase. Die Versicherungsprämie ist unabhängig vom Geschlecht der versicherten Person.
Familienversicherung
Bei einigen Versicherungen (Krankenversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflicht) bietet es sich für Familien an, diese für alle Mitglieder gemeinsam abzuschließen. Dies kann sich finanziell durchaus lohnen, da beispielsweise bei einer Privathaftpflichtversicherung Kinder, die sich einer Schul-, Uni- oder Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei ihren Eltern mitversichert werden können. Dabei sollte man unbedingt darauf achten, dass man bei Beendigung der schulischen Ausbildung oder beim Erreichen des Grenzalters für einen neuen Versicherungsschutz sorgt.
