Lexikon der Versicherung

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Bafin
"Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die Bafin ist dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die für der Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen zuständig ist.

Begünstigter
Dies ist die Person, die für eine bestimmte Leistung aus einem Versicherungsvertrag bezugsberechtigt ist.

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen sind. Ab dieser Grenze  müssen Sie keine Beiträge zahlen.

Beitragssatz
Dies ist der Prozentsatz vom Bruttoverdienst, der bei Pflichtversicherten als Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen ist. Der Beitragssatz wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag zur Hälfte.

Bergungskosten
Bei den Bergungskosten werden die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag versicherten Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze nach Unfallverletzten, deren Transport in das nächste Krankenhaus sowie die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport, aber auch die Kosten für den Transport von Unfalltoten zum Heimatort, gedeckt.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet finanzielle Sicherheit bei Verlust der Arbeitskraft durch Erkrankungen. Nicht die Prämie steht in erster Priorität, die Haken und Ösen der Bedingungen müssen Sie kennen.
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird noch immer massiv unterschätzt. Die Tatsache, dass jeder 3. Arbeiter und jeder 5. Angestellte vor dem Altersrentenbeginn berufsunfähig werden, ist die harte Realität.
James empfiehlt: Alle Berufstätigen, auch Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen sollten eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung einrichten, solange sie gesund sind. Vorerkrankungen können den Versicherungsschutz zum Teil erheblich einschränken oder durch Zuschläge verteuern. 
Die Absicherung von den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit gehört zu den wichtigsten Bausteinen eines umfassenden Versorgungskonzepts.

Besucherunfallversicherung
Die Besucherunfallversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Unfällen. Erleidet ein Kunde einen Unfall in Ihren Geschäftsräumlichkeiten oder auf Ihrem Betriebsgelände, entstehen oft - auch bei einem möglichen Eigenverschulden des Kunden - lästige Diskussionen über die Schuldfrage. Um die geschäftliche Beziehung nicht unnötig zu belasten, können Leistungen aus einer Besucherunfallversicherung zur Verfügung gestellt werden. 
Versichert sind die Kunden und Besucher der Versicherungsnehmerin für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände. Je nach Betriebsart wird der Versicherer die Begleitung durch einen Betriebsangehörigen verlangen. Die Absicherung erfolgt durch die Definition eines Personenkreises (z.B. alle Besucher der Versicherungsnehmerin etc.) ohne namentliche Nennung der versicherten Personen. Dies erspart die aufwendige Anmeldung eines jeden Besuchers. Zudem ist eine zentrale Erfassung der Besucher - je nach Unternehmensgröße - nicht zuverlässig zu bewerkstelligen. 
Folgende Leistungen können versichert werden:
- Kapitalzahlung im Todesfall
- Kapitalzahlung bei Invalidität
- Unfallkrankenhaustage- / Genesungsgeld
- Mitversicherung von unfallbedingten kosmetischen Operationen
- Mitversicherung von unfallbedingten Kurkostenbeihilfen
In der Regel können die Leistungen in beliebiger Kombination vereinbart werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf und dem zu versichernden Personenkreis.

Betriebshaftpflichtversicherung
Es ist nie ganz auszuschließen, dass trotz größter Sorgfalt auch im betrieblichen Alltag einmal Pannen und Fehler passieren. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist daher eine notwendige Schutzmaßnahme für jedes Unternehmen.
- Gegenstand der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden Dritter, die aus der betrieblichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers resultieren und für die er aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-bestimmungen schadenersatzpflichtig ist.
- Wie bei allen Haftpflichtversicherungen beinhaltet die Deckung bei einer Inanspruchnahme zwei Leistungselemente, und zwar Befriedigung von berechtigten Ansprüchen Dritter und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
- Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der im Regelfall mit der Produkthaftpflichtversicherung kombiniert wird. Im Rahmen der Produkthaftpflichtversicherung wird das Haftpflichtrisiko, das aus den hergestellten Produkten heraus resultiert, abgesichert.
- Neben dem Haftpflichtrisiko des Unternehmens ist das Risiko der Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten, sowie das Risiko der übrigen Beschäftigten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen versichert. Für die Freizeit ist die Privathaftpflicht-versicherung zuständig. Nicht Gegenstand der Betriebshaftpflichtversicherung sind Ansprüche im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall. In diesem Fall ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden des Arbeit-nehmers, Ansprüche gegen den Arbeitgeber oder Kollegen bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften (SGB VII) nicht.
- Versichert sind Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden. Darüber hinaus sind bestimmte Vermögensschäden (beispielsweise aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen) abgedeckt, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren. Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sind standardmäßig z.B. folgende Schadentypen gedeckt: Be- und Entladeschäden, Leitungsschäden, Bearbeitungsschäden, Schäden aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Sachschäden an gemieteten Gebäuden durch Brand, Explosion oder Leitungswasser.
- In die Betriebshaftpflichtversicherung kann ebenfalls die Haftpflicht aus nicht zugelassenen/nicht versicherungspflichtigen Hub- und Gabelstaplern eingeschlossen werden. Haben die Stapler eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, sind diese nicht in der Standard-Haftpflichtversicherung versichert, sondern die Mitversicherung der Stapler muss mit dem Versicherer vereinbart werden. Als Versicherungsfall gelten Schadenfälle, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintreten.
- Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen können im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert werden, sondern sind Gegenstand der Kfz-Haftpflichtversicherung. Ebenfalls nicht mitversichert sind u.a. Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, vertragliche Erfüllungsansprüche der Kunden (Wandlung, Minderung, Nachfüllung...), Verzugsschäden sowie vorsätzlich verursachte Schäden. Die genaue Ausgestaltung und der Umfang des Versicherungsschutzes ist auf das jeweils gegebene, individuelle Haftpflichtrisiko des Unternehmens abzustimmen. Spezielle Haftpflicht-Risiken erfordern maßgeschneiderte Versicherungskonzepte.

Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist nur zusammen mit einer Sachversicherung erhältlich und bietet Deckungsschutz für Betriebsunterbruch infolge eines versicherten Sachschadens:
- am Versicherungsort, oder, sofern explizit vereinbart:
- beim Zulieferer (Rückwirkungsschaden)
- beim Abnehmer (Vorwärtsschaden)
- bei Gruppen- bzw. Tochterunternehmen (Wechselwirkungsschaden) 
Die versicherten Gefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugkörpern, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik / Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Sprinklerleckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Einbruchdiebstahl, ungenannte Gefahren) entsprechen idealerweise denen der Sachversicherung, es kann jedoch auch ein engerer Gefahrenkatalog gewählt werden. 
Versichert sind entgehender Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten. Die Haftzeit ist die zeitliche Begrenzung der Versicherungsleistung und kann auf 12 - 24 Monate festgelegt werden. Man orientiert sich dabei an den versicherten Gegenständen mit der längsten Lieferzeit. 
Die Versicherungssumme wird ermittelt, indem der Wareneinsatz vom Umsatz subtrahiert wird. Wird eine Haftzeit von mehr als 12 Monaten gewählt, verdoppelt man den ermittelten Wert. Alternativ kann bei jederzeit vorhandenen Ausweichmöglichkeiten die Mehrkostenversicherung gewählt werden, welche durch die Verlagerung der Produktion entstehende Mehrkosten deckt.

 

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