Lexikon der Versicherung

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Ablaufleistung
Die Ablaufleistung ist der Betrag, den der Versicherer bei Vertragsablauf einer Lebensversicherung auszahlt. Dieser setzt sich aus der bei Vertragsabschluß garantierten Versicherungssumme und den Überschussanteilen zusammen.

Abstrakte Verweisung
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die abstrakte Verweisung die Verweisung auf einen nicht ausgeübten Beruf, der nach Fähigkeiten und Kenntnissen ausgeübt werden könnte und der der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Abzugsfranchise
Die Abzugsfranchise beteiligt den Kunden an jedem Schaden (prozentual oder Festbetrag). Der Schaden sei € 100.000,-, die Abzugsfranchise betrage € 10.000,-. Der Versicherer übernimmt € 90.000,-, € 10.000,- sind vom Versicherungsnehmer zu tragen.

Änderungskündigung
Änderungskündigung bedeutet, dass nur ein oder mehrere Vertragsbestandteile gekündigt werden.

Allgefahrenversicherung
Die Allgefahrenversicherung (All Risks) entstammt dem anglo-amerikanischen Raum und kann in Deutschland wie folgt abgeschlossen werden:
-Sachversicherung für Gebäude, Betriebseinrichtung, Vorräte bzw. Geschäftsversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Kunst
- Valoren (Schmuck Wertsachen)
- Hochwertiger Hausrat
- Technische Versicherung wie Elektronikversicherung, Elektronik Betriebsunterbrechung, Maschinenversicherung, Maschinen Betriebsunterbrechung, Montageversicherung, Montage Betriebsunterbrechung 
Auch den Sparten Transport sowie Betriebs- und Produkthaftpflicht liegt die Systematik der Allgefahrendeckung zugrunde. 
Mit Ausnahme der Betriebsunterbrechungsversicherungen handelt es sich bei allen genannten Sparten um eine Sachversicherung, d.h. Deckungsschutz wird speziell für die versicherten Sachen zur Verfügung gestellt. 
Sofern der als Annex zur Sachversicherung bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung ebenso das Allgefahrenkonzept zugrunde liegt, ist auch der infolge des versicherten Sachschadens eintretende Betriebsunterbruch gedeckt. 
Der Begriff 'Allgefahren' umschreibt den versicherten Deckungsumfang. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich gegen alle Gefahren, die zu einem plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Sachschaden führen, sofern im Rahmen der Bedingungen kein Ausschluss vereinbart wurde. 
Alternativ können gemäß der traditionellen Herangehensweise einzelne 'genannte Gefahren' (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugkörpern, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik / Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Sprinklerleckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Einbruchdiebstahl, ungenannte Gefahren) versichert werden, wobei die Gefahr von Deckungslücken besteht.

Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen beinhalten die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers sowie den Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers müssen seit 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden.

Altersvorsorge
In Zukunft wird die private Vorsorge den größten Versorgungsanteil bei der Altersversorgung einnehmen. Gefolgt von der betrieblichen Vorsorge, treten die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mit jeder Rentenreform mehr oder weniger in den Hintergrund. Während private und betriebliche Vorsorge durch steuerliche Vergünstigungen und Einsparungen von Sozialabgaben zunehmend gefördert werden, sind die Ziele jeder Rentenreform klar :
- KÜRZUNGEN
- EINSCHRÄNKUNGEN
- WEGFALL VON LEISTUNGEN
- VERLÄNGERUNG VON ARBEITSZEITEN
Wenn Sie auch weiterhin eine lebenslange Rente bzw. eine steuerbegünstigte Kapitalabfindung bevorzugen und die Versicherung an Begünstigte Ihrer freien Wahl vererben möchten, dann könnten die bewährten klassischen "Schicht 3-Rentenversicherungsprodukte" der sichere Weg in den finanziellen Ruhestand sein.
1. Private Rentenversicherung: Von Vertragsbeginn an bis zum Beginn der Rentenzahlung bleiben alle Zinsen und Erträge STEUERFREI, seit 2005 wird die Rentenbesteuerung um rund 33 % abgesenkt. So beträgt der künftige Ertragsanteil beim Rentenbeginn im 65. Lebensjahr jetzt 18% (statt bisher 27 %)
2. Betriebliche Altersversorgung: Bei allen Formen der Entgeltumwandlung direkte Steuerersparnis und bis 2008 Einsparungen bei den Sozialabgaben. Das rechnet sich für alle Arbeitnehmer.
3. Gesetzliche Rentenversicherung: steigende Absetzbarkeit der Beiträge aber im Gegenzug steigende Versteuerung der Renten, sinkendes Leistungsniveau und  Verlängerung der Lebensarbeitszeit
Private Eigenvorsorge durch finanzielle Sicherheit im Alter ist so aktuell wie noch nie.

Altlastenversicherung
Die Altlastenversicherung ist eine Speziallösung, um die Finanzierung von tatsächlich oder möglicherweise kontaminierten Betriebsstätten und Grundstücken in Zahlen zu fassen. Anwendung findet die Altlastenversicherung bei An- oder Verkauf von Unternehmensteilen oder Betriebsstätten. Sie gibt beiden Seiten Sicherheit, ohne gleich das gesamte Gelände zu sanieren. 

Anpassungsklausel
Der Versicherte kann dadurch seine Lebensversicherung ohne neuerliche Prüfung des Gesundheitszustandes jederzeit an sein verändertes Einkommen oder steigende Preise anpassen. Die angepasste Prämie ist während der restlichen Laufzeit zu entrichten und steigert die Versicherungsleistung. 

Anrechungszeiten
Dies sind Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt werden, die aber trotz allem bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Ansprucherhebungsprinzip
Versicherungsschutz besteht für alle Ansprüche, die während der Vertragslaufzeit gestellt werden, unabhängig davon, wann der Verstoß begangen wurde. Ansprüche, die vor Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Versicherungsschutzes gestellt werden, sind nicht gedeckt; es sei denn durch besondere Vereinbarungen gegebenenfalls gegen eine Mehrprämie.

Anwartschaft
Es gibt zwei Formen der Anwartschaft:
- Kleine Anwartschaft: Bei der kleinen Anwartschaft wird der spätere Beitrag für den gewünschten Versicherungsschutz nach dem dann erreichten Alter berechnet. Der Beitrag für die kleine Anwartschaft ist gering, da dem Versicherten lediglich die spätere Gesundheitsprüfung erspart wird.
- Große Anwartschaft:
Bei der großen Anwartschaft wird der spätere Beitrag nach dem Eintrittsalter zu Beginn der Anwartschaft berechnet. Deshalb ist der Beitrag für die große Anwartschaft  höher als der Beitrag für die kleine Anwartschaftsversicherung.

Anzeigepflicht
Der Versicherungsnehmer ist beim Abschluß, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Versicherungsvertrags (z.B. Lebens- oder Krankenversicherung) dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder macht Falschaussagen, dann liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht vor (§ 16 VVG). Ist eine Verletzung nachzuweisen, kann das Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluß bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages - bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen innerhalb von zehn Jahren - von diesem zurücktreten.

Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB vor, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nach einem medizinischen Befund nicht mehr ausüben kann und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Auskunftspflicht
Es ist eine versicherungsvertragliche Obliegenheit. Der Versicherungsnehmer muss alle Informationen liefern, die der Versicherer benötigt, um zu bewerten, ob der Schaden ersatzpflichtig ist (Prüfung der Ersatzpflicht des Versicherers). Außerdem muss er prüfen, in welcher Höhe er schadenersatzpflichtig ist.

 

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