2. Versicherungssummen

Sie müssen die Versicherungs- und Deckungs­summen festlegen und dem Versicherer melden. Die falsche Wahl der Deckungs­summe hat zur Folge, dass Sie im Schadenfall maximal die Deckungssumme als Entschädigungsleistung erhalten. Die negativen Folgen für Sie bei der falschen Wahl der Versicherungssumme sind weitaus beträchtlicher. Welches sind die sich daraus ergebenden Konsequenzen? Wie können Sie in Sicherheit handeln? Welche Lösungsalternativen gibt es?

Die Deckungssumme ist der in der Haftpflichtversicherung übliche Begriff, um das Leistungsversprechen der Versicherungsgesellschaft zu limitieren, wäh­rend in den Versicherungssparten, in denen Anlage- und Umlaufvermögen versichert werden - Feuerversicherung, Einbruch/Diebstahl usw. -  der Begriff Versicherungs­summe gebräuchlich ist.

Über- und Unterversicherung

Der Versicherungsvertrag wird auf der Grundlage der Werte erstellt, die Sie dem Versicherer gemeldet haben. Die von Ihnen genannten Werte werden im Vertrag als Versicherungssumme ausgewiesen. Der tatsächliche Neu- oder Zeitwert kann jedoch von der Versicherungssumme abweichen, z.B. durch falsche Ermittlung des Wertes, und wird im Schadenfall von einem Sachverständigen festgestellt.

Die Prämie ergibt sich aus der Multiplikation der Versicherungssumme mit dem Prämiensatz in Promille. Ist die Versicherungssumme zu hoch gewählt, besteht Überversiche­rung mit der nachteiligen Folge, dass zuviel Prämie gezahlt wird, die der Versicherer nicht erstattet.

Was passiert, wenn Sie die Versicherungssumme zu niedrig deklariert haben? Sie werden bestraft, indem ein Schaden nicht voll ersetzt wird. Hier greift die berüchtigte Unterversicherungsklausel.

Schaden:                                     € 2 Mio.
Versicherungssumme:                  € 5 Mio.
Versicherungswert:                       € 10 Mio.

Die Unterversicherungsformel lautet:


Versicherungssumme x Schaden
----------------------------------------- = Entschädigung
Versicherungswert

€ 5 Mio. x € 2 Mio.
-----------------------  = € 1 Mio.
      € 10 Mio.

Sie erhalten 50 % Entschädigungsleistung weniger, was damit begrün­det wird, dass der Versicherer nur auf 50 % des Versicherungswertes Prämie erhalten hat. Diese Begründung wiederum basiert auf dem Vollwertprinzip, d.h. es muss Identität bestehen von Versicherungssumme und Versicherungswert aller deklarierten Sachen.

Die oben geschilderten Auswirkungen betreffen den Teilschaden. Wie sieht es im Totalschaden aus? Wir greifen auf dieselbe Formel zurück. Bei einem Schaden von € 10 Mio. wird Ihnen lediglich eine Entschädigung von € 5 Mio. gezahlt, d.h. Ersatz bis zur gedeckten Versicherungssumme.

Lösungen zur Vermeidung von Unterversicherung

Es gibt im wesentlichen die folgenden Ansätze:

  • Richtige Bemessung der Versicherungssumme: Die Versicherungssumme wird in der tatsächlichen Höhe dem Versicherer deklariert.
  • Die Erstrisiko-Deckung oder Haftungslimit ist eine Technik, die nicht auf dem oben skizzierten Voll­wertprinzip basiert. Im Schadenfall wird maximal die Erstrisiko-Summe ersetzt.
  • Die Vorsorgeversicherung dient dazu, um bei richtig bemessener Ausgangs-Ver­sicherungssumme Erhöhungen der Versicherungswerte sowie Neuanschaffungen, die im Zeitablauf entstehen, bis zu einem vereinbarten Limit aufzufangen.
  • Sie vereinbaren mit dem Versicherer einen Unterversiche­rungsverzicht. Dieser kann entweder summenmäßig begrenzen, z.B. wird ein Scha­den, der 2 % der Versicherungssumme nicht übersteigt, ohne Überprüfung der Ver­sicherungssummen bezahlt, oder gänzlich unbegrenzt sein.
  • Ein weiterer Lösungsansatz, der in der Praxis kaum umgesetzt wurde, ist die Versicherungssumme an Ausstoßkriterien festzumachen. Beispiel: Was kostet der Auf­bau einer Nudelfabrik mit 100 t Produktion p. a.?

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