1. Gesetzliche Unfallversicherung
Sie ist eine Pflichtversicherung und leistet für Unfälle und deren Folgen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Beruf, dem Besuch eines Kindergartens/-horts oder einer Schule einschließlich des direkten Hin- und Rückwegs stehen.
Die Prämie bezahlt zu 100 % der Arbeitgeber. Sie ist abhängig von der Höhe der Lohn- und Gehaltssumme und des Unfallrisikos im Betrieb des Arbeitgebers.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie der Bund und die Bundesanstalt für Arbeit.
Versicherungslücken: Eine gesetzliche Unfallversicherung hat einen sehr begrenzten Leistungsumfang:
- Eine Unfallrente wird erst bei einer dauerhaften Beeinträchtigung gezahlt, die einer Invalidität von mindestens 20 % entspricht. Bei Verlust eines Fingers, einer Zehe, des Geruchs- oder Geschmackssinnes gibt es beispielsweise keine Unfallrente.
- Die Entschädigungsleistungen reichen in der Regel nicht aus, um die finanziellen Belastungen dauerhafter Invalidität auszugleichen.
- Die Wiederherstellung des gewohnten Lebensstandards kann mit der gesetzlichen Unfallversicherung nicht finanziert werden.
Deshalb sollten die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung über eine private Unfallversicherung ergänzt werden
