6. Strahlenhaftpflicht

Drei Versicherungslösungen sind verfügbar:

 

  • Für den Umgang mit ionisierenden Strahlen, die der Deckungsvorsorge unterliegen, wird Versicherungsschutz über eine spezielle Strahlenhaftpflichtversicherung bereitgestellt.
  • Für die im Atomrecht formulierten Anwendungsbereiche ist Versicherungsschutz über den Atompool verfügbar.
  • Sofern Anlagen verwendet werden, die mit ionisierenden Strahlen arbeiten, die nicht der Deckungsvorsorge unterliegen, kann Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflicht- und die Umwelthaftpflichtversicherung vereinbart werden.

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