6. Strahlenhaftpflicht
Drei Versicherungslösungen sind verfügbar:
- Für den Umgang mit ionisierenden Strahlen, die der Deckungsvorsorge unterliegen, wird Versicherungsschutz über eine spezielle Strahlenhaftpflichtversicherung bereitgestellt.
- Für die im Atomrecht formulierten Anwendungsbereiche ist Versicherungsschutz über den Atompool verfügbar.
- Sofern Anlagen verwendet werden, die mit ionisierenden Strahlen arbeiten, die nicht der Deckungsvorsorge unterliegen, kann Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflicht- und die Umwelthaftpflichtversicherung vereinbart werden.
