3. Versicherte Gefahren/versicherte Schäden

Gefahren: Die Umwelthaftpflichtversicherung ist eine Allgefahrenversicherung mit den üblichen nicht gedeckten Gefahren, wie z.B. Kriegsereignisse.

Schäden: Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden. Einige umweltrelevante reine Vermögensschäden sind abgedeckt.

Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles sind gedeckt, soweit sie auf einer Störung des Betriebes oder einer behördlichen Anordnung beruhen. Dies bedeutet, dass Versicherungsschutz besteht, wenn das Schadenereignis noch nicht eingetreten ist, jedoch unmittelbar bevorsteht. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen zur Abwehr eines sonst unvermeidbar eintretenden Drittschadens drohen.

Zurück zum Hauptmenü