7. Bodenkaskoversicherung
Umweltschäden entstehen überwiegend an Ihrem Eigentum/Betriebsgrundstück. Man kann sich zudem vorstellen, dass der Schaden am eigenen Grund und Boden ungleich größer sein kann als beim Nachbarn, für dessen Schaden über die Umwelthaftpflichtversicherung Deckung bereitgestellt wird.
Die Bodenkaskoversicherung deckt Eigenschäden des Versicherungsnehmers und ist daher eine Form des Bilanzschutzes. Gegenstand der Bodenkaskoversicherung sind Beeinträchtigungen des Bodens der Betriebsstätte.
Versichert wird die Beeinträchtigung des Bodens durch alle unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Ereignisse, die durch den Betrieb oder im Zusammenhang mit dem Betrieb herbeigeführt werden. Als Beeinträchtigung des Bodens gilt hier jede Veränderung seiner physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung des Betriebsgeländes. Dies umfasst auch die Aufwendungen für die Analyse des Bodens und für Transport, Lagerung usw. des Aushubs.
Der Deckungsumfang der Bodenkaskoversicherung überschneidet sich teilweise mit dem der Sachversicherung, welche Dekontaminationskosten mitversichert. Die Bodenkaskoversicherung hingegen ist weitergehender.
