4. Selbstbeteiligungen

Funktion

Der Versicherungsnehmer beteiligt sich teilweise an einem Schaden. Dies bewirkt, dass die Frequenz von Schäden, insbesondere Kleinschäden, reduziert wird, weil der Versicherungsnehmer durch ein sensibilisiertes Schadenbewusstsein an Schadenverhütungsmaßnahmen interessiert ist und ihre Einhaltung überwacht.

Leider werden die Kunden wenig motiviert, Selbstbeteiligungen zu akzeptieren, weil die Versicherer viel zu geringe Prämiennachlässe gewähren.

Sie beteiligen sich an jedem Schaden, den der Versicherer für Sie reguliert. Hiervon zu unterscheiden ist die Selbstversicherung, bei der der Versicherungsnehmer die Versichererfunktion übernimmt. Er reguliert nicht nur die Schäden selbst, sondern muss bei Haftpflichtschäden auch unberechtigte Ansprüche abwehren. Die insbesondere in den USA weit verbreitete Self Insured Retention (S.I.R.) ist eine Selbstversicherung.

Wenn eine hohe Frequenz von Schäden zu erwarten ist, die unter den selbst versicherten Bereich fallen, dann müssen Sie sich organisatorisch auf die Abwicklung dieser Schäden einrichten.

Neben den nachstehend aufgeführten Gründen, warum Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen wählen, sei ein externer "Beweggrund" aufgeführt: In einigen Versicherungssparten haben Sie keine Wahlmöglichkeit, weil der Versicherer eine Selbstbeteiligung oder Self Insured Retention kategorisch vorschreibt.

Aus der Perspektive des Kunden gelten folgende Motive für eine Selbstbeteiligung:

  • Senkung von Versicherungsprämien. Der Versicherer berechnet einen Abschlag - Rabatt - auf die Versicherungsprämie.
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter für Schadenverhütung, und damit Reduzierung der Schäden.
  • Die Selbstbeteiligung soll schadenträchtige Unternehmensbereiche zum risikobewussten Verhalten "erziehen".
  • Versicherungsschutz soll sich lediglich auf versicherungswürdige Schäden/Risiken beziehen.

Selbstbeteiligungsformen

Es gibt prozentuale und betragsmäßige Formen, die sich auf den einzelnen Schaden und auch alle Schäden eines Versicherungsjahres beziehen. Auch sind Höchstbeiträge pro Schaden und/oder Versicherungsjahr üblich, z.B. Selbstbeteiligung von 10 % pro Schadenereignis, mindestens € 1.000,- maximal € 10.000,- und für alle Schäden eines Versicherungsjahres maximal € 100.000,-.

Die drei gebräuchlichsten Formen sind:

  • Abzugsfranchise: sie beteiligt den Versicherungsnehmer an jedem Schaden, prozentual oder Festbetrag. Der Schaden sei € 100.000,-, die Abzugsfranchise betrage € 10.000,-. Der Versicherer übernimmt € 90.000,-, € 10.000,- sind vom Versicherungsnehmer zu tragen.
  • Integralfranchise: sie verpflichtet den Versicherungsnehmer nur bis zum Erreichen des Franchisebetrages. Geht der Schaden darüber hinaus, bezahlt der Versicherer den Schaden von Null ab. In dem obigen Beispiel zahlt der Versicherer einen Schaden von € 12.000,-, ein Schaden über € 9.000,- würde zu Ihren Lasten gehen.
  • Zeitfranchise: bei der Zeitfranchise beteiligt sich der Kunde an einer Zeitphase der Betriebsunterbrechung, indem er z.B. den Ausfallschaden der ersten zehn Tage trägt.

Um die maximale Belastung der Selbstbeteiligungsverpflichtung budgetieren zu können, empfiehlt sich dringend, mit dem Versicherer eine Höchstbelastung für alle Selbstbeteiligungen pro Versicherungsjahr zu vereinbaren, "stop loss" genannt.

Um das risikopolitische Instrument der Selbstbeteiligung erfolgreich einzusetzen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Aussagekräftige Schadeninformationen - Schadenhöhe und Schadenursache - von zehn, hilfsweise fünf zurückreichenden Jahren.
  • Die Mitarbeiter auf der operativen Ebene sind die Garanten für eine erfolgreiche Selbstbeteiligungspolitik, deren Risikobewusstsein mit dem Ziel der Schadenverhütung kontinuierlich geschärft werden muss.
  • Alle unter diese Selbstbeteiligung fallenden Schadenfälle müssen buchhalterisch erfasst und einmal pro Jahr ausgewertet werden, um eine Kosten-Nutzen-Analyse in Bezug auf den Selbstbeteiligungsaufwand und die Prämienersparnis zu erstellen.

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