28. Betriebliche Altersversorgung in Deutschland

Pensionskasse

Sie ist eine rechtlich selbstständige Altersversorgungseinrichtung, die die Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung finanziert. Sie unterliegt der Versicherungsaufsicht, somit auch den Anlagevorschriften der Lebensversicherungsunternehmen. Die Pensionskassen gewähren ihren Versicherten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. 

Die Pensionskassen können eine Nachschusspflicht des Arbeitgebers ausschließen. Die steuerliche Behandlung der Prämien und Leistungen ist mit der Direktversicherung kongruent. Die Ausführungen zur Direktversicherung gelten im Wesentlichen auch für die Pensionskasse.

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