1. Gesetzliche Krankenversicherung

Wer ist versichert?

Alle Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschritten haben, sind versicherungspflichtig und automatisch Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Ersatzkasse. Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler dürfen sich privat krankenversichern.

Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich mitversichert, erwachsene Kinder während der Schul-, Berufs-, und Universitätsausbildung bis zu einem maximalen Alter. Nicht erwerbstätige Ehegatten sind nur dann prämienfrei mitversichert, wenn sie über kein oder nur ein minimales eigenes Einkommen verfügen.

Was ist versichert?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems.

Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch. Der Umfang ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt und wird nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Die Leistungen lassen sich grob wie folgt unterteilen:

  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern

Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen die Versicherten Eigenanteile und Zuzahlungen.
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist für Versicherte alle 18 Monate möglich. Zwar ist der Leistungskatalog der Versicherer zu 95% identisch und der Beitragssatz liegt bei allen bei 15,5%, doch gibt es feine Unterschiede, so dass sich ein Vergleich lohnen kann.

Bildung der Versicherungssumme

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auf die Sätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte beschränkt, folglich können Sie keine Versicherungssumme bilden.

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Umlageverfahren. Die Prämien jüngerer Versicherter werden künstlich, basierend auf den Solidarprämien erhöht, um die höheren Gesundheitskosten der älteren Versicherten und Rentner zu finanzieren. Die Prämie basiert nicht auf individuellen, gruppenhomogenen oder altersspezifischen Kriterien, geschweige denn auf statistischen Zahlen. Der Arbeitgeber zahlt 50 % der Prämie.

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