28. Betriebliche Altersversorgung in Deutschland
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers einrichtet. Die Mitarbeiter und deren Familienangehörigen/Lebenspartner haben ein direktes Bezugsrecht auf die Vertragsleistungen des Versicherers. Die Leistung ist eine lebenslange Rentenzahlung, wahlweise eine Kapitalabfindung. Zusatzversicherungen zur Hinterbliebenenversorgung oder bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit sind möglich.
Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005, wurde die Direktversicherung in die Förderung des Einkommensteuergesetzes nach § 3 Nr. 63 aufgenommen. Bei betrieblichen Altersversorgungszusagen, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurden, bleibt es bei der Pauschalversteuerung der Prämie der Arbeitgeber über die gesamte Vertragsdauer. Die Leistungen bei Fälligkeit - frühestens zum 60. Lebensjahr - bleiben steuerfrei.
Neuzusagen des Arbeitgebers ab dem 01.01.2005 können steuer- und sozialabgabenfrei - vorerst befristet bis einschließlich 2008 - bis zu 4 % der jährlich geltenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, dies sind für 2006 € 2.520,- p.a.,- als Beitrag in eine Direktversicherung geleistet werden. Zusätzlich stehen weitere € 1.800,- zur Verfügung, wenn keine Direktversicherung alter Prägung mit Pauschalversteuerung nach § 40b EStG genutzt wird. Der zusätzliche Beitrag bleibt sozialversicherungspflichtig.
Die Direktversicherung kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer finanzieren. Durch die externe Auslagerung der Finanzierung und der Risiken auf den Versicherer und durch richtige Vertragsgestaltung übernimmt der Arbeitgeber keine Haftungs-/Zukunftsrisiken; weder bei vorzeitigem Ausscheiden noch bei der späteren Anpassungsprüfungspflicht oder bei möglicher Insolvenz, weil seine Zusage an den Mitarbeiter durch einen Versicherer extern finanziert wird.
