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3. Deckungssummen
Sowohl die Deckungs- als auch die Versicherungssumme dienen der konkreten Bedarfsdeckung.
Während bei der Versicherungssumme der konkrete Bedarf anhand des Versicherungswertes - Gebäude, Einrichtungen, Waren - ermittelt werden kann, ist bei der Deckungssumme der Versicherungsnehmer vor ein doppeltes Problem gestellt. Er muss eine Summe ermitteln, die einen künftigen ungewissen Bedarf decken soll, der aus Ansprüchen geschädigter Dritter und unberechtigten Ansprüchen Dritter, die abgewehrt werden, resultiert. Die Abwehrkosten, z.B. Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten, werden sogar auf die Deckungssumme angerechnet, wenn der Versicherungsnehmer ein USA-Risiko - Exporte, Tochtergesellschaft - mitversichert hat.
Die Deckungssumme ist darüber hinaus pro Schadenereignis begrenzt, pro Verstoß oder pro Anspruchserhebung. Die Gesamtleistung des Versicherers wird pro Versicherungsjahr auf das Ein- oder Zweifache der Deckungssumme begrenzt.
Ermittlung der Deckungssummen
Was können Sie tun, um eine auf jeden Fall ausreichend bemessene Deckungssumme festzulegen? Wir empfehlen ein sektorales Vorgehen, indem
- die Betriebsstätte
- das Produktrisiko und
- das Umweltrisiko
näherungsweise quantifiziert werden.
Welches Gefährdungspotenzial geht von dem Betriebsstättenrisiko aus? Wie wirken mögliche Schäden auf die Betriebsstätte selbst? Man denke nur an Besucher, die eine Betriebsbesichtigung machen. Zudem ist zu beachten, dass in den bürgerlichen Gesetzbüchern für Personen- und Sachschäden keine Haftungsbegrenzung besteht.
Das aus dem Produktrisiko resultierende Gefährdungspotenzial lässt sich mit Hilfe von einschlägigen branchenspezifisch bekannten Schadenfällen und Urteilen ermitteln. Hierbei ist zu beachten, dass versicherungstechnisch alle Schäden einer Serie zu einem Schadenereignis zusammengefasst werden und damit von der Deckungssumme abgezogen werden, die zum Zeitpunkt des ersten Schadenereignisses galt.
Das Produkthaftungsgesetz in Deutschland formuliert eine Haftungshöchstgrenze von € 85 Mio. für Personen- und Sachschäden, wenn Sachen des privaten Ge- und Verbrauchs betroffen sind; industriell und gewerblich genutzte Produkte sind hierdurch nicht erfasst. In Österreich und der Schweiz haften Sie unbegrenzt.
Unternehmen mit Tochtergesellschaften in den USA oder mit Exporten in die USA sind sich wegen des strengen US-Haftungsrechts des höheren Risikos durchaus bewusst.
Welche Aspekte sind bei der Summenermittlung zu berücksichtigen?
- Zunahme der Rechtsstreitigkeiten, z.B. bei medizinischen Fehlbehandlungen
- Verschärfte Haftung des Arbeitgebers bei Berufskrankheiten
- Erfolgshonorare von Rechtsanwälten in den Niederlanden und UK
- Schmerzensgeld ohne nachgewiesenes Verschulden nach Änderungen im deutschen Schuldrecht
- Tendenziell mehr verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen
- Lange Prozessdauer in vielen europäischen Ländern
- Stark zunehmende Prozessbereitschaft, analog USA, in UK
- Steigende Kosten bei Personenschäden
Die höchsten zugesprochenen Entschädigungen bei Personenschäden sind nach einer Statistik des Rückversicherers SwissRe:
- in den USA: USD 124,0 Mio.
- in der Schweiz: USD 10,8 Mio.
- in Deutschland: USD 7,2 Mio.
- in Skandinavien: USD 1,9 Mio.
- in Portugal: USD 0,6 Mio.
Durchschnittliche Deckungssummen
Die durchschnittliche Deckungssumme eines internationalen Industriekonzerns mit Sitz in Europa mit einem Umsatz von über € 1 Mrd. liegt bei ca. € 90 Mio.
Damit sichern sich europäische Unternehmen deutlich schlechter ab als US-Wettbewerber, die eine durchschnittliche Deckungssumme von ca. € 150 Mio. abgeschlossen haben.

