5. Obliegenheiten und Ausschlüsse
Sie sind weitgehend deckungsgleich mit denen in der Sachversicherung. Auf eine selbstverständliche Obliegenheit sei besonders hingewiesen: Der Versicherungsnehmer muss Bücher führen, Inventuren und Bilanzen für 3 Jahre sicher aufbewahren, so dass sie gegen Vernichtung geschützt sind. Andernfalls kann der Schaden nicht ermittelt werden.
