GESCHÄFTSFÜHRER/IN bzw. VORSTÄNDE
Als Geschäftsführer sind Sie ein wichtiger Bestandteil des Unternehmens und entscheiden über den wirtschaftlichen Erfolg. Sie tragen das wirtschaftliche Risiko Ihres Handelns. Je nach Branche kommen weitere spezifische Risiken hinzu.
Das James Versicherungsportal bietet Ihnen objektive Informationen, die Sie benötigen, um die betrieblichen und privaten Versicherungen besser zu verstehen und zu regeln. Die berufliche Schadensverhütung und die private Prävention mithilfe von Versicherungen sind gleichfalls wichtige Themen, die James behandelt.
Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrechtsschutz
Sie ist die wichtigste Rechtsschutzversicherung für Vorstände und Geschäftsführer. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Rechtschutzversicherung Arbeitsrechtschutz für Sie als Organ bietet.
Die meisten Geschäftsführer/Vorstände haben eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrechtschutz bietet aber NICHT für die Funktion als Organ.
Solche Rechtsschutzversicherungen, die wenig Geld kosten, enthalten diesen Versicherungsschutz kategorisch nicht. Viele von Ihnen haben noch eine alte Rechtsschutzversicherung, die Sie als Angestellter abgeschlossen haben. In dem Moment, in dem Sie Vorstand oder Geschäftsführer geworden sind, ist dann übersehen worden die Versicherung anzupassen.
Was ist generell versichert?
Streit mit dem Nachbarn? Dem Ex-Partner? Oder dem Arbeitgeber? Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken durch einen Rechtsstreit. Bei einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei dem es um einen Streitwert von € 9.000,- geht, kommen schnell Anwalts- und Gerichtskosten von über € 6.500,- zusammen. Hinzu kommen auch noch Kosten für Sachverständige und Zeugen.
Ganz wichtig: Eine Absicherung der Kosten ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie den Rechtsstreit verlieren und die Kosten übernehmen müssen. Wenn Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist, bleiben Sie auch bei einem gewonnenen Rechtsstreit auf Ihren Kosten sitzen.
Versicherte Kosten sind: Gesetzlichen Anwaltsgebühren des selbst gewählten Rechtsanwaltes, Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt für ein ausländisches Gericht oder bei zu großer Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsstand, Gerichtskosten, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Kosten des Gegners (sofern Versicherte diese übernehmen muss) und Strafkaution als zinsloses Darlehen.
Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?
Folgende Rechtsschutzbausteine sind auf dem Markt erhältlich:
- Schadensersatzrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Strafrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Verkehrsverwaltungsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Optionale Erweiterungen:
- Internet-Vertragsrechtsschutz/Offline-Vertragsrechtsschutz
- Rechtsschutz in Unterhaltssachen
- Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
Angeboten werden Kombinationen der Rechtsschutzbausteine für den privaten und beruflichen Bereich, Verkehrsbereich und Immobilienbereich.
Nicht versicherbar sind Streitigkeiten:
- Rund um den Hausbau
- Im Recht der Handelsgesellschaften
- Um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäft
- Wegen Vorsatzdelikten und Verbrechen
- Ohne hinreichende Erfolgsaussichten
Wer ist versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer, der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und die volljährigen, unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann der nicht-eheliche Lebenspartner mitversichert werden.
Bildung der Versicherungssumme
Zu berücksichtigen sind immer mehr Gesetze und Verordnungen, steigende Kosten und Gebühren für Gerichte und Anwälte sowie eine erhöhte Prozessbereitschaft und eine komplizierte Rechtsprechung.
Eine Versicherungssumme in Höhe von € 500.000,- je Schadenfall und Versicherungsjahr sowie eine leihweise Strafkaution in Höhe von € 200.000,- wird empfohlen.
Besonderheiten und Wartefristen
Achten Sie darauf, welche Rechtsschutzbausteine in Ihrer Police versichert sind und welche Sie wirklich benötigen. Rechtsanwaltskosten, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, werden nicht übernommen. Individuelle Gebührenvereinbarungen sind daher mit dem Versicherer abzustimmen.
Bei manchen Rechtsschutzarten beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit (Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen). Für den Rechtsschutz in Unterhaltssachen gilt eine 1-jährige Wartezeit, für den Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten sogar eine 3-jährige Wartezeit.
Bei dem ersten Termin beim Rechtsanwalt sollten Sie Ihre Rechtsschutzpolice mit sich führen. Ihr Anwalt nimmt Kontakt zu dem Rechtschutzversicherer auf. Dieser prüft, ob Versicherungsschutz besteht und ob der Rechtsstreit hinreichende Erfolgsaussichten hat.
Tipp: Viele Versicherer bieten eine kostenlose, telefonische Erstberatung an.

