Industriestrafrechtsschutzversicherung

Risiko

Eine Rechtsschutzkostenversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn erhebliche Kosten entstehen können. Rechtsschutz für Verkehrsunfälle wird hier nicht behandelt, da er für ein Industrieunternehmen nicht versicherungswürdig ist.

Hohe Kosten können jedoch bei strafrechtlicher Verfolgung von Top-Managern und Mitarbeitern wie etwa Sicherheitsbeauftragten im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Wirtschafts-, Umwelt- und Produktvergehen entstehen. Besondere Risikobranchen sind die Chemie- sowie die Pharma-Industrie und Hersteller von sicherheitsrelevanten Produkten. Ein erhöhtes Risiko besteht bei allen Unternehmen, die auf ihren Betriebsgrundstücken mit umweltgefährlichen Stoffen arbeiten.

Da die Verfahren langwierig und sehr aufwändig sind, treffen die Rechtsanwälte Honorarvereinbarungen, die den gesetzlichen Gebührenrahmen erheblich überschreiten. Sachverständigengutachten sind in den Bereichen Umwelt und Produkte sehr intensiv und mit hohem technischem Aufwand verbunden. Entsprechend hoch fallen auch diese Honorare aus, so dass schnell Gesamtkosten im sechsstelligen Bereich entstehen, die die Betroffenen selbst dann tragen müssen, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Was ist versichert?

Versichert sind die Wahrnehmung von strafrechtlichen Interessen und die Übernahme im Falle von strafrechtlicher Verfolgung und der Verletzung einer Vorschrift des Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechtes im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens. Wir empfehlen alle Mitarbeiter eines Unternehmens zu versichern.

Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz in Straf- und Verwaltungsverfahren, in denen einer versicherten Person die fahrlässige Verletzung von Rechtsvorschriften vorgeworfen wird.

Der Versicherungsschutz für vorsätzlich begangene Vergehen besteht dabei so lange, wie eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Im Falle einer Verurteilung sind Sie verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Einige Tatbestände können auch bei Vorsatz mitversichert werden.

Weltweit eintretende Rechtsschutzfälle müssen gedeckt sein. Die Deckungssumme muss pauschal gelten und darf nicht auf einzelne versicherte Positionen limitiert sein.

Versicherte Schäden

Versicherungsfall ist die Einleitung des behördlichen Ermittlungsverfahrens.

Neben den Rechtsanwaltskosten sind gedeckt:

  • Sachverständigenkosten
  • Nebenklagekosten
  • Strafkautionen auf Darlehensbasis
  • Zeugenbeistandskosten
  • Übersetzungskosten
  • Reisekosten des Rechtsanwaltes und der versicherten Person an den Ort des zuständigen (ausländischen) Gerichtes, wenn es das persönliche Erscheinen angeordnet hat.

Die Versicherer haben teilweise 24-stündige Hotlines eingerichtet und geben auch Empfehlungen zu Fachanwälten und Gutachtern. Dies ist besonders wichtig, wenn schnell die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden müssen, weil ein Ermittlungsverfahren läuft.

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