Hausratversicherung

Vermutlich trifft Sie der Schlag, wenn Sie unseren Bogen zur Ermittlung der Versicherungssumme ausfüllen und ihren Hausrat total zusammenrechnen! Also:

Was ist versichert?

Um die Zuordnung der versicherten Sachen in der Hausratversicherung zu vereinfachen, sollte man sich folgendes Bild vorstellen: Wenn man ein Haus oder eine Wohnung auf den Kopf drehen würde, gehört alles, was herausfällt, zur Hausratversicherung. Dieses Bild soll veranschaulichen, dass grundsätzlich alle beweglichen Teile eines Haushalts wie Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Bekleidung über eine Hausratversicherung abgesichert werden können. Selbstverständlich gibt es aber auch Besonderheiten wie Fahrräder, Campingausrüstung, Autozubehörteile oder die Mitversicherung von "von Mietern eingebrachten Gebäudebestandteilen" die ja abweichend der generellen Definition der versicherten Sachen nicht "beweglich", sondern fest mit einem Gebäude verbunden sind, wie z.B. Teppiche.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

Grundgefahren

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper, Teile von diesen oder deren Ladung
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus (in Folge von Einbruchdiebstahl)

Elementargefahren

  • Überschwemmung
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch

Allgefahren

Versichert sind alle Gefahren, bis auf einige, die explizit ausgeschlossen sind. Sie müssen folglich nicht darüber nachzudenken, welche der obigen Gefahren Sie benötigen. Dafür kostet der Versicherungsschutz aber auch etwas mehr.

Erweiterung der Versicherungsdeckung

Angepasst an den technischen und elektronischen Fortschritt werden zusätzliche Gefahren integriert.

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Mitversicherung von Fahrraddiebstahl
  • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
  • Wertsachen, Schmuck, Bargeld
  • Gartenmöbel usw.

Diese Positionen sind, ähnlich wie bei der Außenversicherung, häufig auf einen gewissen Prozentsatz oder festgelegten Betrag begrenzt und erfordern von Ihnen besondere Sorgfaltspflichten, die so genannten Obliegenheiten.

Bildung der Versicherungssumme

Grundsätzlich müssten zur Ermittlung der Versicherungssumme alle im Haushalt befindlichen Gegenstände einzeln aufgeführt und mit einer Summe bemessen werden.

Dies ist, im Anbetracht der Menge der einzelnen Gegenstände (von der Bekleidung bis hin zu jedem elektrischen Gegenstand) in der Praxis kaum realisierbar. Die Versicherer bieten daher eine Hilfestellung an, bei der pro qm Wohnfläche eine fixe Versicherungssumme, wie € 650,-, für einen durchschnittlichen Haushalt angewendet wird.

Beispiel:
Wenn die Wohnfläche einer Wohnung 100 qm beträgt, dann wäre die anzusetzende Versicherungssumme € 65.000,- (100 qm x € 650,-).
Wird dieses Verfahren vom Versicherungsnehmer akzeptiert, so ist der Versicherer bereit, auf die "Einrede der Unterversicherung" im Schadenfall zu verzichten, d.h. es erfolgt generell kein Abzug der Entschädigung aufgrund einer Unterversicherung (der tatsächliche Wert des Hausrats ist größer als die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme).

Wenn Sie hochwertigen Hausrat haben, empfehlen wir, den beiliegenden Summenermittlungsbogen auszufüllen (Word-Version)

Ihre Sorgfaltspflichten - Die Obliegenheiten!

Es werden nur Schäden ersetzt, die weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurden. Um unnötige Diskussionen im Schadenfall und/oder eine Ablehnung des Schadens zu vermeiden, sollten Sie bitte die vorgegebenen Obliegenheiten und Sorgfaltspflichten dringendst befolgen.

  • Zu den häufigsten Brandursachen zählen immer noch Störungen an elektrischen Geräten und Leitungen. Es sollte daher stets darauf geachtet werden, dass elektrische Geräte regelmäßig überprüft/gewartet werden und wenn möglich, nicht ohne Aufsicht betrieben werden.
  • Beim Verlassen der Wohnung/des Hauses sind die Zugänge zu sichern. Z.B. sollten die Fenster im Erdgeschoß verschlossen sein.
  • Beim Verlassen der Wohnung prüfen Sie bitte, dass z.B. die Wasch- und Spülmaschine ausgeschaltet sind, denn unbeaufsichtigte Geräte können bei einem Defekt Unmengen an Wasser verlieren und damit sowohl an der eigenen Haushaltseinrichtung als auch an der des Nachbarn immensen Schaden anrichten.
  • Bei Sturm oder Hagel schließen Sie bitte alle Fenster und Türen. Dringt Regen oder Hagel durch eine nicht ordnungsgemäß verschlossene Öffnung ein, so muss der Versicherer für den entstandenen Schaden an der Einrichtung nicht leisten. 
  • Der Familienschmuck und Bargeld gehören in einen Safe, bei Urlaubsreisen in den Safe der Bank.
  • Bargeld gehört nur in kleinen Beträgen ins Haus. Dies jedoch so, dass im Falle eines Überfalls der Räuber Freude hat und mit dem Geld verschwindet, dies ist für Ihr Leben bekömmlicher, als wenn Sie unter seiner Frustration zu leiden haben.
  • Die Türen, Fenster und sonstigen Zugänge zur Wohnung oder zum Haus sind so zu sichern, dass die Gefahr des Einbruchs reduziert wird. Schlösser zum Beispiel müssen intakt sein.

Besonderheiten

Mit Hinblick auf die Einbruchdiebstahlsgefahr sind gerade bei hochwertigem Hausrat, mit entsprechenden Kunst- und Wertsachen, besondere Sicherungen zu berücksichtigen. Je nach Höhe der Versicherungssumme können die geforderten Sicherungen wie folgt sein:

  • fest eingebauter Geldschrank mit einem Mindestgewicht von 300 kg
  • Videoüberwachung
  • Einbruchmeldeanlage

Hier finden Sie eine Liste mit den 20 wichtigsten Hausratversicherer in Deutschland (Stand: 2007, Quelle: Map-Report Nr. 698-699).

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