5. Ausschlüsse

  • Strafrechtliche Risiken
  • Anstellungsvertragliche Risiken
  • Gutachterkosten vor Inanspruchnahme

sind nicht mitversichert. Während strafrechtliche Komponenten generell nicht versicherbar sind, können anstellungsvertragliche Risiken heute gegen eine Mehrprämie mitversichert werden.

Das Gleiche gilt für Gutachterkosten vor Inanspruchnahme. Wir legen großen Wert darauf, dass dieser Tatbestand mitversichert wird und zwar aus einem wichtigen Grund: Die D&O-Versicherung greift erst dann, wenn das Gericht eine Haftung bejaht. Lehnt das Gericht die Haftung ab, besteht kein Versicherungsschutz.

Um im Vorfeld einer gerichtlichen, womöglich langwierigen Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang, ob das Organ überhaupt haftet, ist es Ziel führend und äußerst sinnvoll, dies durch einen Gutachter prüfen zu lassen. Diese Gutachterkosten sollten in jedem Fall mitversichert werden.

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