3. Anspruchserhebungsprinzip, Claims made

Die D&O-Versicherung wird ausschließlich auf der Basis Anspruchserhebungsprinzip, Claims made, angeboten. Dies bedeutet: Versicherungsschutz besteht für alle Ansprüche, die während der Vertragslaufzeit gestellt werden, unabhängig davon, wann das Organ einen Verstoß begangen hat. Ansprüche, die vor Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Versicherungsschutzes gestellt werden, sind nicht gedeckt. Es sei denn durch besondere Vereinbarungen gegebenenfalls gegen eine Mehrprämie, d.h. die Extended Reporting Period wird mitversichert.

Wenn Sie eine D&O-Versicherung von Versicherer A zu B umdecken lassen, gilt höchste Vorsicht. Besonders zu beachten sind Nachmeldefristen, d.h. die Extended Reporting Period.

Wir können es nicht oft genug betonen, wie wichtig es ist, bei einer Umdeckung schonungslos den Versicherer über mögliche Ansprüche zu informieren (Vorvertragliche Antragspflicht).

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