2. Verträge

Die branchenübliche Ausgestaltung von Dienstleistungsverträgen müssen Sie bitte einem Fachanwalt überlassen.

Sie achten dann bitte darauf, dass künftig nur auf Basis dieser Verträge, Aufträge akzeptiert werden. Wenn Ihr Mandant eine zusätzliche Haftung wünscht, muss in jedem einzelnen Fall, durch Ihren Versicherungsmakler und/oder den Versicherer geprüft werden, ob diese Haftung durch Ihren bestehenden Versicherungsschutz erfasst ist. Bei dieser Prüfung gibt es zwei Lösungen:

  • Es besteht Kongruenz zwischen Versicherungsschutz und Haftung, folglich kein Handlungsbedarf
  • Die Haftung ist umfassender als der Versicherungsschutz

Wenn der Versicherer Ihnen die weitergehende Haftung für eine akzeptable Mehrprämie abnimmt, können Sie weiterhin ruhig schlafen. Wenn der Versicherer jedoch eine Haftung kategorisch nicht versichert, haben Sie ein erstklassiges Argument, um gegenüber Ihrem Kunden die erweiterte vertragliche Haftung abzulehnen, weil üblicherweise die Versicherungswirtschaft dies nicht versichert.

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