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FREIBERUFLER

Selbstständige und Freiberufler sind gegenüber Angestellten zusätzlichen Risiken ausgesetzt, die sie teilweise mit Hilfe von Versicherungen decken können. Das private Risikomanagement darf nämlich nicht zu kurz kommen. Aber auch bestimmte betriebliche Risiken dürfen nicht vergessen werden, um im Schadenfall die private Existenz nicht zu gefährden. Das James Portal, konzipiert als Versicherung-Wissensmanagement, hilft Ihnen die Aussagen Ihres Agenten oder Maklers zum Thema Versicherung besser verstehen und bewerten zu können.

 

8. Verkauf Ihrer Lebensversicherung

Welche Verträge eignen sich zum Verkauf?

Der Verkauf einer Lebensversicherung ist eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zum Rückkauf durch den Versicherer. Nur kapitalbildende Vertragsformen wie Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen oder Fondspolicen kommen in Betracht. Versicherungen, die ausnahmslos das biologische Risiko absichern, wie Risikolebensversicherungen auf den Todesfall oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, können nicht verkauft werden.

Gründe eine Lebensversicherung aufzulösen!

Im Vordergrund stehen meist wirtschaftliche Notlagen oder auch das Interesse, in ein renditestärkeres Investment zu wechseln. Schuldentilgung, der Weg in die Selbständigkeit, neue private Lebenssituationen, private Wünsche erfüllen - Reise/Auto/Immobilie - sind als die häufigsten Gründe zu nennen. Der Verkauf einer Lebensversicherung ist ohne Zweifel die wirtschaftlich bessere Alternative zum Rückkauf.

Höhere Vertragsleistungen - wer verkauft, profitiert!

Wer eine private Lebensversicherung oder Rentenversicherung durch Rückkauf beendet, verschenkt bares Geld an den Versicherer und den Fiskus. Stornogebühren des Versicherers und gegebenenfalls Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag belasten zusätzlich die Auszahlung.

Klare Vorteile beim Verkauf:

  • Keine Stornogebühren
  • Kein Steuerabzug
  • Der Verkaufserlös ist in der Regel steuerfrei
  • Der Todesfallschutz bleibt grundsätzlich erhalten, auch der Schutz bei Berufsunfähigkeit kann gegebenenfalls gesichert werden.
  • Verkaufsmehrwert tendiert zwischen 7 - 15 % über dem Rückkaufwert des Versicherers.
  • Für Ankaufsofferten gelten nur wenige Vorgaben:
    • Die Bonität des Versicherers
    • Die verbleibende Restvertragsdauer, maximal 15 Jahre
    • Ein Mindestrückkaufwert, je nach Anbieter von € 5.000,-

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