2. Private Unfallversicherung

Gegenstand der Unfallversicherung

Gegenstand der Versicherung ist die finanzielle Absicherung von Unfallfolgen, die während der Wirksamkeit des Vertrages eintreten.

"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet", Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen.

Versicherte Gefahren und Schäden

Versichert sind Tod und Invalidität. Weitere Leistungen, die Ihnen die Versicherung gegen Mehrprämie bietet:

  • Übergangsleistungen
  • Krankenhaustagegeld mit/ohne Genesungsgeld
  • Tagegeld in unterschiedlichen Formen

Prämienfrei mitversichert sind:

  • Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Unfallbedingte Kurkosten

Nicht versichert sind:

  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurden
  • Unfälle durch innere Unruhen in Krisengebieten, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter beteiligt war
  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen in Folge von Trunkenheit, Schlaganfällen, epileptischen Anfällen oder anderen Krampfanfällen

Verhaltensregeln vor Vertragsabschluß

Wenn sie Obliegenheiten verletzen, kann der Versicherer den Schaden ablehnen. Eine der wesentlichen Obliegenheiten ist die vorvertragliche Anzeigepflicht.

Alle für die Risikobeurteilung relevanten Informationen, bereits eingetretene Unfälle, Extremsportarten wie u.a. Fallschirmspringen, Tauchen oder Springreiten müssen Sie dem Versicherer vor Vertragsabschluss melden. Bei schuldhafter Verletzung dieser Obliegenheit kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, diesen anfechten oder von der Leistung frei sein.

Verhaltensregeln im Schadenfall

Als wesentlich gelten auch die vertraglichen Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalles, diese sind:

  • Unverzügliche Unfallmeldung nach Unfalleintritt
  • Hinzuziehung eines Arztes und Befolgen seiner Anweisungen
  • Die versicherte Person muss dem Versicherer alle für die Schadenfallprüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen zugänglich machen, z.B. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Verbesserungsvorschläge

Es gibt die unselige Gliedertaxe, sie bedarf keiner weiteren Erläuterung. Die nachstehende Gliedertaxe ist die des Verbandes. Viele Versicherer haben bessere Gliedertaxen, damit ist das Urproblem jedoch nicht gelöst. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten die folgenden Invaliditätsgrade:

  • Arm: 70 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks: 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks: 60 %
  • Hand: 55 %
  • Daumen: 20 %
  • Zeigefinger: 10 %
  • Andere Finger: 5 %
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels: 70 %
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 %
  • Bein bis unterhalb des Knies: 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels: 45 %
  • Fuß: 40 %
  • Große Zehe: 5 %
  • Andere Zehe: 2 %
  • Auge: 50 %
  • Gehör auf einem Ohr: 30 %
  • Geruchssinn: 10 %
  • Geschmackssinn: 5 %

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Um die Kunden vollends zu verwirren, kann eine Progressionsklausel vereinbart werden, die das unbefriedigende System der Gliedertaxe nur abschwächt.

Was fehlt ist eine neue Gliedertaxe für normalsterbliche Kunden und für berufsspezifische Bedürfnisse. Der Normalsterbliche braucht eine Versicherungssumme, die seine Existenz finanziell absichert, d.h. hohe Versicherungssummen beim Verlust eines Beines, Armes, des Augenlichtes etc. zahlt. Berufsspezifische Gliedertaxen erfassen solche Körperteile, deren Verlust oder Beschädigung die Ausübung des Berufs unmöglich machen, z.B. Verlust eines Fingers bei einem Pianisten, Chirurgen etc. Diese Menschen sind dann zu 100 % berufsunfähig.

Wer kann versichert werden

Denken Sie nicht nur an sich und Ihre Familie, sondern auch an Verwandte. Sie können durchaus Ihrem Enkel eine Unfallversicherung schenken! Ein weiteres Feld betrifft das Hauspersonal, insbesondere dasjenige, das schwarz arbeitet - Gärtner, Putzfrau, Haushälterin etc. Kaufen Sie bitte eine anständige Unfallversicherung mit einer Summe von mindestens € 100.000,- für Invalidität und € 100.000,- für Tod. Das kostet nicht mehr als € 100,- pro Jahr und schafft ein gutes Gewissen. Stellen Sie sich nur vor, es passiert ein folgenschwerer Unfall.

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