4. Kfz-Insassenunfallversicherung

Das braucht eigentlich kein Mensch. Warum? Eine anständige private Unfallversicherung, die wir Ihnen dringend ans Herz legen, deckt das Thema Unfall in einem Kraftfahrzeug ab, was Sie selber betrifft. Für Ihre Familienangehörigen kaufen Sie bitte gleichfalls eine Unfallversicherung. Übrig bleiben Nicht-Familienmitglieder, Freunde und Kunden. Das entscheiden Sie, ob Sie denen etwas Gutes zukommen lassen möchten. Falls Sie einen Unfall verschulden, haben die anderen Kfz-Insassen - Familie und Freunde - einen Anspruch gegen Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Alle Kfz-Insassen - auch Sie als Fahrer - haben einen Anspruch gegen den Schadenverursacher und seine Kfz-Versicherung.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle beim Gebrauch des Kraftfahrzeuges. Eingeschlossen sind Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen. Gezahlt wird unabhängig von der Schuldfrage - es sei denn, der Unfall geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Häufig passieren Unfälle, die nicht von Verkehrsteilnehmern sondern durch ein unvorhersehbares Ereignis verursacht werden, z.B. Unfälle durch Wildwechsel mit verletzten Insassen.

Auch gibt es Verkehrsteilnehmer, z.B. Fahrradfahrer und Fußgänger, die durch mangelnde Sorgfalt im Straßenverkehr Unfälle verursachen können. Verfügen diese nicht über eine Privathaftpflichtversicherung oder Vermögen, gehen die verletzten Insassen leer aus.

Versichert sind alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufskraftfahrern, z.B. Taxi, LKW.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

Die Insassenunfallversicherung ist ein zusätzlicher Schutz für den Fahrer und die Mitfahrer. Mögliche Inhalte sind:

  • Bei Tod eines Insassen: Auszahlung der Versicherungssumme innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an
  • Bei Invalidität: Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme in Abhängigkeit vom Umfang der dauernden Beeinträchtigung
  • Als Zusatzleistung können Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld eingeschlossen werden

Bildung der Versicherungssumme

Die Versicherungssummen betragen € 25.000,- für den Todes- und € 50.000,- für den Invaliditätsfall.

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