1. Gesetzliche Unfallversicherung

Als Freiberufler können Sie sich freiwillig versichern und zwar bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Gewerbezweig zuständig ist. Nur 18 der insgesamt 34 Berufsgenossenschaften sehen die gesetzliche Unfallversicherung als Pflichtversicherung an.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für Unfälle und deren Folgen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Beruf, dem Besuch eines Kindergartens/-horts oder einer Schule, einschließlich des direkten Hin- und Rückwegs stehen. Besteht Versicherungspflicht, bemessen sich Ihre Beiträge nach den Lohnsummen der Versicherten und der Gefahrenklasse, welche Ihrer Branche zugeordnet ist. Diese ist abhängig von Anzahl und Schwere der in den einzelnen Gewerbezweigen vorkommenden Arbeitsunfälle.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie der Bund und die Bundesanstalt für Arbeit.

Eine Unfallrente wird erst bei einer dauerhaften Beeinträchtigung gezahlt, die einer Invalidität von mindestens 20 % entspricht. Bei Verlust eines Fingers, einer Zehe, des Geruchs- oder Geschmackssinnes gibt es beispielsweise keine Unfallrente.

Eine gesetzliche Unfallversicherung hat einen sehr begrenzten Leistungsumfang:

  • Es gibt Abgrenzungsprobleme im Schadenfall zwischen Berufs- und Privatsphäre, da nur berufsbedingte Unfälle versichert sind.
  • Die Entschädigungsleistungen reichen in der Regel nicht aus, um die finanziellen Belastungen dauerhafter Invalidität auszugleichen.
  • Die Wiederherstellung des gewohnten Lebensstandards kann mit der gesetzlichen Unfallversicherung nicht finanziert werden.
    Folglich benötigen Sie eine private Unfallversicherung.

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