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FREIBERUFLER

Selbstständige und Freiberufler sind gegenüber Angestellten zusätzlichen Risiken ausgesetzt, die sie teilweise mit Hilfe von Versicherungen decken können. Das private Risikomanagement darf nämlich nicht zu kurz kommen. Aber auch bestimmte betriebliche Risiken dürfen nicht vergessen werden, um im Schadenfall die private Existenz nicht zu gefährden. Das James Portal, konzipiert als Versicherung-Wissensmanagement, hilft Ihnen die Aussagen Ihres Agenten oder Maklers zum Thema Versicherung besser verstehen und bewerten zu können.

 

Reisegepäckversicherung

Dies zur Vorwarnung: Wir sind keine großen Freunde von Reisegepäckversicherungen, es sei denn Sie achten auf zwei Dinge:

  • Versicherungssumme ist gleich Versicherungswert, sonst droht Unterversicherung.
  • Sie passen bitte wie ein Schießhund während einer Reise auf Ihr Gepäck auf.

Die Versicherer legen hohe Maßstäbe an das Thema Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit. Der Hintergrund liegt teilweise darin, dass es eine Anzahl von Kunden gibt, die Reisegepäckschäden manipulieren und sich damit ihre Reise finanzieren. Diese schwarzen Schafe haben dazu geführt, dass die gesamte Reiseversicherungsbranche extreme Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls stellt.

Noch ein Punkt, es gibt Länder, in denen Sie die Bevölkerung selbst mit einer Swatch Uhr brüskieren, da diese so arm ist. In diesen und auch vielen anderen Ländern gehört Schmuck nicht offen getragen, es sei denn abends im Hotel. Bereiten Sie sich nicht unnötig Probleme, wie z.B. die Gefahr eines Überfalls, indem Sie Ihren Schmuck und teure Uhren sehr auffällig tragen. Dies gilt bereits in Deutschland bei Massenveranstaltungen.

Was ist versichert?

Als versichert gilt das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers, das seiner mitreisenden Familienangehörigen sowie seines namentlich im Versicherungsschein aufgeführten Lebensgefährten und dessen Kinder, soweit diese mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Neben sämtlichen Sachen des persönlichen Reisebedarfs sind auch Reiseandenken und Geschenke mitversichert, welche während der Reise erworben werden. Bei Sachen mit besonderem Wert wie z. B.  Schmuck, Foto- und Filmapparaten, sowie tragbaren Videosystemen gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen und Entschädigungsgrenzen.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

Während des Transports/Lagerung durch ein bzw. bei einem Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieb, Gepäckträger oder Gepäckaufbewahrung gelten folgende Gefahren als versichert:

  • Abhandenkommen
  • Verlust
  • Beschädigung

Während der übrigen Reisezeit

  • Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten
  • Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Höhere Gewalt
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Erpressung, böswillige Beschädigung durch Dritte
  • Verlieren, aber nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen
  • Nicht fristgerechte Auslieferung
  • Bestimmungswidriges Eintreten von Wasser

Bildung der Versicherungssumme

Bei der Bildung der Versicherungssumme sollte man darauf achten, dass Sie dem Zeitwert des mitgeführten Gepäcks entspricht. Da, wie im oberen Abschnitt bereits erwähnt, für Wertgegenstände, wie z.B. Schmuck oder Fotoapparate besondere Entschädigungsgrenzen gelten, z.B. 50 % der abgeschlossenen Versicherungssumme, sind diese Sachen bei der Bildung der Gesamtversicherungssumme besonders zu berücksichtigen.
Beispiel: Bei einem Zeitwert eines Fotoapparates in Höhe von € 2.000,- und einer Entschädigungsgrenze von 50 %, wären € 4.000,- als Versicherungssumme anzusetzen, damit ein Schaden vollständig entschädigt werden kann.  

Sie werden sich wundern, was Sie so alles unnötigerweise mitschleppen. Klicken Sie hier zur Übersicht Reisegepäckversicherung (Word-Version)

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