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FREIBERUFLER

Selbstständige und Freiberufler sind gegenüber Angestellten zusätzlichen Risiken ausgesetzt, die sie teilweise mit Hilfe von Versicherungen decken können. Das private Risikomanagement darf nämlich nicht zu kurz kommen. Aber auch bestimmte betriebliche Risiken dürfen nicht vergessen werden, um im Schadenfall die private Existenz nicht zu gefährden. Das James Portal, konzipiert als Versicherung-Wissensmanagement, hilft Ihnen die Aussagen Ihres Agenten oder Maklers zum Thema Versicherung besser verstehen und bewerten zu können.

 

Motorradversicherung

Was ist versichert?

  • Haftpflichtversicherung: Jeder Motorradhalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um dem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadensfall zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden. Per Definition muss ein Motorrad über 125 Kubikzentimeter Hubraum oder aber über 15 PS bei einem Hubraum von mindestens 50 ccm haben.
  • Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Motorrad abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Sie deckt ebenfalls nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

  • Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am Motorrad, die durch Diebstahl, Brand, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch oder Haarwild entstanden sind.
  • Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Gefahren der Teilkaskoversicherung. Zusätzlich sind entstandene Schäden durch selbstverschuldeten Unfall, Fahrerflucht und mut- oder böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte versichert.

Bildung der Versicherungssumme

  • Haftpflichtversicherung: € 50 Mio. - 100 Mio. pro Schadenfall, wobei die Leistung bei Personenschäden auf € 8 Mio. begrenzt ist
  • Teilkaskoversicherung: Wert des Motorrades + Kosten für Extras
  • Vollkaskoversicherung: Wert des Motorrades + Kosten für Extras

Besonderheiten

Die Motorradversicherung ist hinsichtlich der Leistung von Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung wie die Autoversicherung konzipiert. Es gelten auch die gleichen, die Prämie bestimmenden Faktoren wie Fahrzeugtyp, Motorleistung und Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung. Weiterhin gibt es die gleichen Möglichkeiten, den Beitrag durch Rabatte beispielsweise für Beamte, Wenigfahrer oder Garagennutzung zu senken.

Nutzt man sein Motorrad nur zeitweise, ist der Abschluss einer Motorradversicherung mit Saisonkennzeichen meist günstiger. Der Versicherungsbeitrag und die Steuern werden dann nur für die Monate erhoben, in denen das Motorrad zugelassen ist. Dadurch entfallen auch die Gebühren für die An- und Abmeldung.

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