5. Wofür können Sie eine Lebensversicherung gebrauchen?
Kreditabsicherung: Bitte denken Sie an alle Kreditarten, die im privaten und geschäftlichen Bereich in Frage kommen. Für Konsumentenkredite gibt es die unselige Restschuldversicherung. Wir raten dringend davon ab, die Restschuldversicherung, die Ihnen die Bank anbietet, sofort abzuschließen, bevor Sie nicht geprüft haben, ob es nicht bessere Angebote gibt.
Bitte denken Sie an die Kreditabsicherung für Haus- und Wohnungseigentum und Ihre geschäftlichen Aktivitäten. Dort haben wir insbesondere Gründungskredite und Kredite zur Geschäftsausweitung im Auge.
Bitte prüfen Sie bei der Kreditabsicherung, ob nicht eine verbundene Risikolebensversicherung abgeschlossen werden könnte. Hierdurch ist sichergestellt, dass zwei Personen, z.B. der Geschäftspartner oder der Ehepartner, gleichzeitig versichert sind und damit im Todesfall des anderen finanziell abgesichert sind.
Ausbildungsversicherung: Bitte bedenken Sie, dass die versicherte Person diejenige ist, die in den Genuss der Versicherungsleistung, also der Ausbildungsfinanzierung, kommen soll. Damit haben Sie eine sehr günstige Einstiegsprämie, da das Kind bei Vertragsabschluss in der Regel sehr jung ist.
Eine Ausbildungsversicherung kann nicht nur von den Eltern, sondern auch von Freunden, Verwandten, etc. finanziert werden. Zur Erinnerung, es gilt der Grundsatz, dass versicherte Person, Versicherungsnehmer und Prämienzahler nicht die gleiche Person sein müssen. Wenn Sie für das Kind Ihrer Schwester eine Ausbildungsversicherung finanzieren, dann ist das Kind die versicherte Person, es kann Versicherungsnehmer sein und Sie sind Prämienzahler. Wichtig ist der Bezugsberechtigte, das ist in diesem Fall das Kind, oder die gesetzlichen Vertreter.
Finanzierung der Erbschaftssteuer: Die Christen unter uns wissen, dass wenn Gott mit dem Tod kommt, der Teufel mit den Erben erscheint. Der weit Vorausschauende, der etwas zu vererben hat, sollte den Erbberechtigten nicht die Laune dadurch vermasseln, dass ein sehr beträchtlicher Teil durch die Erbschaftssteuer dezimiert wird. Sie können als Vererbender durchaus die Finanzierung einer Versicherungsprämie, mit der die Erbschaftssteuer bezahlt wird, von der zu vererbenden Summe abziehen. Das ist ja mehr als legitim.
Setzen Sie sich doch bitte in Ruhe hin und warten Sie nicht darauf, dass es zu spät ist, machen Sie einen realistischen Plan, was zu vererben sein wird und welcher Summenbedarf nötig ist.
Absicherung der Familie: Insbesondere bei jungen Familien empfehlen wir dringend eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Achten Sie doch bitte darauf, dass die Laufzeit nicht bis ans Ende Ihrer Tage geht. Es gilt zunächst eine Laufzeit von 10 bzw. 15 Jahren, dann ist die Familie in der Regel in einer finanziellen Situation, die komfortabel ist.
Wichtig ist, dass im Lebenszyklus der Familie die Risikolebensversicherung an die finanziellen Gegebenheiten und natürlich auch an die finanziellen Ansprüche angepasst wird.
Kapitalbildung: Die Lebensversicherung ist sicherlich ein Kapitalbildungsinstrument für konservative Anleger, weil woanders mit mehr Risiko höhere Renditen zu erwirtschaften sind. Aber durch die monatliche Zahlungsweise, werden Sie praktisch gezwungen, regelmäßig etwas anzusparen. Lassen Sie sich mehrere Varianten ausrechnen. Sie werden sehen, da kommen ganz erträgliche Kapitalsummen zusammen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Lebensversicherung beliehen werden kann und dass Sie heute auch Lebensversicherungen zu attraktiven Konditionen vor Ablauf verkaufen können und zwar an die Versicherungsgesellschaft, aber auch an Dritte, die i.d.R. einen höheren Preis bieten, damit erhalten Sie mehr Flexibilität, siehe auch Beleihung und Verkauf einer Lebensversicherung unter Punkt VI. Optimierung Ihrer Versicherungen.
Altersversorgung: Die kapitalbildende- und auch die Fondslebensversicherung sind Instrumente zur Altersversorgung, sei es, dass Sie privat eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen, sei es, dass Sie steuerlich gefördert die Basisrente nutzen.
