1. Grundzüge der Lebensversicherung

Was ist versichert?

Die Lebensversicherung ist eine individuelle Personenversicherung, die das Todesfall- und/oder Erlebensfallrisiko versichert. Die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, basierend auf der Prämie und der Vertragsdauer sowie dem Alter und dem Geschlecht der versicherten Person.

Das versicherte Risiko - Versicherungssumme - wird fällig beim vorzeitigen Ableben, selbst unmittelbar nach dem Versicherungsbeginn oder nach Ablauf der Vertragsdauer als Erlebensfallleistung.

Für beide Leistungsfälle gilt: Alle bis zur Fälligkeit zugeteilten Überschüsse/Gewinnanteile erhöhen bei Auszahlung die garantierte Versicherungssumme.

Die Lebensversicherung kann einerseits zur Absicherung finanzieller Risiken beim Finanz- und Vermögensaufbau als reine Risikolebensversicherung eingesetzt werden. Andererseits ist die Kapitallebensversicherung ein vielfach genutztes Anlage- und Vorsorgeinstrument zur Altersversorgung. Dies gilt gleichermaßen für die private und die betriebliche Vorsorge. Je nach individueller Ausrichtung begünstigen steuerliche Vorgaben das jeweilige Investment.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

Folgende Bausteine sind versicherbar:

  • Tod, Erleben
  • Berufsunfähigkeit
  • Unfallfolgen
  • Schwere Erkrankungen

Grundsätzlich gilt: Alle direkten, mit dem menschlichen Leben zusammenhängenden Gefahren lösen die Versicherungsleistung aus.

Bildung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsschein dokumentierte und garantierte Kapitalbetrag, der im Todes- oder Erlebensfall der versicherten Person ausgezahlt wird. Die wesentlichen Kriterien zur Bildung der Versicherungssumme sind:

  • Tarife/Rechnungsgrundlagen des Versicherers
  • Garantierter Rechnungszins
  • Alter und Geschlecht der versicherten Person
  • Prämie je nach Zahlungsweise
  • Medizinisches Votum der versicherten Person
  • Maximales Eintrittsalter
  • Einschluss von Zusatzversicherungen
  • Kapitalerträge des Versicherers

Besonderheiten

Bitte denken Sie daran, dass im Falle einer Scheidung bzw. einer neuen Heirat auch die Angabe zum Bezugsberechtigten im Versicherungsvertrag mit einer schirftlichen Meldung an den Versicherer angepasst werden muss. Geschieht dies nicht, erhält im Todesfall derjenige die Leistung, der im Vertrag vermerkt ist, unabhängig davon ob es sich dabei um den Expartner oder den aktuellen Partner handelt. Eine automatische Anpassung an die veränderten Beziehungsverhältnisse erfolgt nicht!

Verbundene Leben: Zwei Personen - Ehe- oder Lebenspartner - sind in ein und demselben Vertrag versichert. Die Versicherungsleistung wird fällig wenn einer der beiden Versicherten stirbt. Die verbundene Lebensversicherung sollten Sie bitte generell zur Absicherung von Krediten, z.B. Wohnung- und Hausfinanzierung, abschließen.

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