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FREIBERUFLER

Selbstständige und Freiberufler sind gegenüber Angestellten zusätzlichen Risiken ausgesetzt, die sie teilweise mit Hilfe von Versicherungen decken können. Das private Risikomanagement darf nämlich nicht zu kurz kommen. Aber auch bestimmte betriebliche Risiken dürfen nicht vergessen werden, um im Schadenfall die private Existenz nicht zu gefährden. Das James Portal, konzipiert als Versicherung-Wissensmanagement, hilft Ihnen die Aussagen Ihres Agenten oder Maklers zum Thema Versicherung besser verstehen und bewerten zu können.

 

Haftpflicht für Jäger

Was ist versichert?

Die Jagdhaftpflicht schützt den Jäger vor Unfällen und Schäden, die von Jagdhunden, Beizvögeln oder seiner Flinte verursacht werden.

Auch der verantwortungsvollste Jäger kann unbeabsichtigt schwere Schäden verursachen, die über die übliche Privathaftpflichtversicherung nicht versichert sind. Denn Jagdunfälle sind in der Privathaftpflichtversicherung kategorisch ausgeschlossen.

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist u.a. für Jäger, Jagdpächter, Forstbeamte, Förster, Forst- und Jagdaufseher gedacht. Dabei versichert sie diese Personen gegen Schäden, die im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagd stehen.

Was ist nicht versichert?

  • Selbst erlittene Schäden (Eigenschäden)
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Geldstrafen und Bußgelder

Bildung der Versicherungssumme

Die gesetzlich geforderten Mindestdeckungssummen in der Jagdhaftpflichtversicherung betragen € 500.000,- für Personenschäden und € 50.000,- für Sachschäden. Üblicherweise bieten Versicherer die Jagdhaftpflichtversicherung mit sehr viel höheren Summen an.

Besonderheiten

Jede Person in Deutschland, die einen Jagdschein machen will, ist laut Bundesjagdgesetz dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei ist es unerheblich, ob man Berufsjäger ist oder den Jagdsport nur als Hobby betreibt. Um bei der entsprechenden Behörde einen Jagdschein beantragen zu können, muss man zuerst einen Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen.

In der Regel ist auch das Halten und Führen von bis zu zwei Jagdhunden - auch außerhalb der Jagd - in der Jagdhaftpflichtversicherung mitversichert. Für diese Hunde muss dann nicht zusätzlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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