Selbstständige und Freiberufler sind gegenüber Angestellten zusätzlichen Risiken ausgesetzt, die sie teilweise mit Hilfe von Versicherungen decken können. Das private Risikomanagement darf nämlich nicht zu kurz kommen. Aber auch bestimmte betriebliche Risiken dürfen nicht vergessen werden, um im Schadenfall die private Existenz nicht zu gefährden. Das James Portal, konzipiert als Versicherung-Wissensmanagement, hilft Ihnen die Aussagen Ihres Agenten oder Maklers zum Thema Versicherung besser verstehen und bewerten zu können.
Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler
Was ist versichert?
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter bei Vermögensschäden, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben. Es handelt sich dabei um Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden und auch nicht Folge derartiger Schäden sind. Als Freiberufler läuft man immer Gefahr, beispielsweise wegen falscher Beratung der Mandanten, fehlerhafter Begutachtung von Objekten oder Fehlern bei der Vermittlung von Verträgen, mit dem ganzen Vermögen haftbar gemacht zu werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor diesen finanziellen Folgen und sichert die berufliche und persönliche Existenz ab. Für einige Berufsgruppen ist diese Versicherung deshalb vom Gesetzgeber vorgeschrieben, so z.B. für Rechtsanwälte, Zwangsverwalter, Notare und Versicherungsvermittler. Die Mindestversicherungssumme ist € 250.000,- je Schadenfall, maximal vierfach pro Versicherungsjahr.
Die Leistung der Berufshaftpflichtversicherung besteht im Ersatz der Entschädigung, zu deren Zahlung der Versicherte gegenüber dem Geschädigten verpflichtet ist. Sie übernimmt außerdem die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, passiver Rechtsschutz.
Der Versicherungsfall ist der Verstoß, das berufliche Versehen, der spätere Ansprüche nach sich ziehen könnte. Im Schadenfall knüpft der Versicherungsschutz immer an die Vertragsbedingungen und die Deckungssummen an, die im Zeitpunkt des Verstoßes galten - die Versicherer nennen das Verstoßtheorie.
Was ist nicht versichert?
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vorsatz
- Eigenschäden
- Verstöße vor Vertragsbeginn
Bildung der Versicherungssumme
Wie bei allen anderen Haftpflichtversicherung sollte auch bei der Berufshaftpflichtversicherung die Versicherungssumme möglichst hoch gewählt werden, denn laut BGB haftet man im Schadenfall dem Geschädigten gegenüber unbegrenzt.
Besonderheiten
Versichern lassen sich mit einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung auch Ansprüche für Personen- und Sachschäden, die durch die berufliche Tätigkeit von Ärzten, Architekten, Ingenieuren oder deren Angestellten bei Drittpersonen entstanden sind.
Rechtsanwälte und Steuerberater können in Ihren AGBs die Haftung auf € 1 Mio. beschränken, wenn eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit der gleichen Deckungssumme besteht, gem. § 67 a StBerG, § 51 a BRAO.
Die Deckungssumme muss zukünftige Entwicklungen erfassen. Eine einmal zu niedrig gewählte Deckungssumme ist wegen der Verstoßtheorie nicht mehr korrigierbar, d.h. auch gegen Mehrprämie können Sie die Deckungssumme nachträglich nicht erhöhen, siehe oben unter 1. Verstoßtheorie.

