Berufshaftpflichtversicherung für Künstler

Risiko

Eine Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, die Rechtslage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche zu erfüllen.

Während der Ausübung seines Berufes hat man nie Versicherungsschutz durch seine private Haftpflichtversicherung. Das gilt auch für freischaffende Künstler und Musiker. Deshalb sollte über eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung nachgedacht werden. Diese deckt Schäden, die während der Ausübung des Berufes entstehen.

Was ist versichert?

  • Musiker sind nicht davor gefeit, auf oder hinter der Bühne fremdes Eigentum zu beschädigen. Ein Tritt auf das Instrument des Orchesterkollegen kann so mehr als nur zu einem finanziellen Ärgernis werden.
  • Ein Bildhauer rutscht mit dem Hammer aus und trifft mit voller Wucht die Hand seines Kollegen. Sowohl die berechtigten Schadenersatzansprüche würden von der Berufshaftpflichtversicherung getragen als auch weitere Regressansprüche durch eventuelle Arzt- und Behandlungskosten.
  • Ebenfalls versichert sind eventuell auftretende Gerichtskosten, falls der Geschädigte vor Gericht zieht. Hier übernimmt die Haftpflichtversicherung die Funktion einer Rechtsschutzversicherung.

Was ist nicht versichert?

  • Selbst erlittene Schäden, Eigenschäden
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Geldstrafen und Bußgelder

Höhe der Deckungssumme

Wie bei allen Haftpflichtversicherungen sollten die Deckungssummen nicht zu knapp bemessen sein. Für Personen- und Sachschäden sollten mindestens € 2 Mio. vereinbart werden. Für Tätigkeitsschäden sollte man mindestens € 10.000,- als Deckungssumme wählen.

Besonderheiten

Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass auch die berühmten Tätigkeitsschäden mitversichert sind. "Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind." Als Beispiel: Sie wollen Ihre Utensilien auf der Bühne positionieren. Um an Ihren Platz zu gelangen, müssen Sie einen Projektor des Veranstalters beiseite schaffen. Jedoch fällt Ihnen der Projektor aus den Händen.

Achten Sie ebenfalls darauf, dass die Police ausdrücklich weltweiten Versicherungsschutz gewährt, denn für Versicherungsfälle die außerhalb Deutschlands entstehen, tritt die Versicherung sonst nicht ein.

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