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FREIBERUFLER

Selbstständige und Freiberufler sind gegenüber Angestellten zusätzlichen Risiken ausgesetzt, die sie teilweise mit Hilfe von Versicherungen decken können. Das private Risikomanagement darf nämlich nicht zu kurz kommen. Aber auch bestimmte betriebliche Risiken dürfen nicht vergessen werden, um im Schadenfall die private Existenz nicht zu gefährden. Das James Portal, konzipiert als Versicherung-Wissensmanagement, hilft Ihnen die Aussagen Ihres Agenten oder Maklers zum Thema Versicherung besser verstehen und bewerten zu können.

 

1. Private Auslandsreise

Folgender Versicherungsschutz ist wichtig:

Auslandsreisekrankenversicherung

Bitte prüfen Sie, ob Ihre private Voll- oder Zusatzversicherung alle Länder erfasst. Manche Verträge schließen einige Länder aus, z.B. USA/Kanada. Wenn Sie sich finanziell nicht umbringen wollen, treten Sie keine USA-Reise an, ohne entsprechenden Versicherungsschutz.

Falls Ihre private Krankenversicherung das Reiseland nicht erfasst, schließen Sie bitte eine Auslandsreisekrankenversicherung ab.

Diejenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, schließen bitte generell bei Auslandsreisen eine Krankenversicherung ab. Es gibt zwar Länder, mit denen Abkommen bestehen, z.B. zwischen Deutschland und Österreich, wo der gesetzliche Krankenversicherer die Auslandsrechnungen zahlt. Sie müssen dann allerdings von ihm eine Bescheinigung mitnehmen und dem ausländischen Arzt oder Krankenhaus vorlegen. Sie können sich vorstellen, wie begeistert er sie behandelt, wissend, dass er mit einer nicht bekannten Krankenversicherung im Ausland abrechnen muss. Also investieren Sie die geringfügige Prämie und halten sich viel Ärger vom Hals.

Unfallversicherung

Diejenigen, die noch keine private Unfallversicherung haben, schließen schleunigst eine für die Auslandsreise ab, insbesondere, wenn sie sportlich aktiv sind und/oder in Länder reisen, die durch hohe Unfallgefahren glänzen.

Kfz-Vollkasko

Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland ist die Regulierung oft langwierig und schwierig. Ärger ist vorprogrammiert, denn es gibt meist deutlich weniger Schadenersatz als in Deutschland. Dies gilt z.B. für Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen- oder Anwaltskosten. Vielfach unzureichend: Die gesetzlichen Summen in der Autohaftpflicht. Deshalb kümmern Sie sich bitte um ausreichenden Versicherungsschutz!

Mietsachschäden wegen gemieteter Geschäftsräume

Dies ist ein Muss. Sie haften für alle Schäden an der Mietsache. Bitte beachten Sie, in Ihrer Privathaftpflichtversicherung sind Mietsachschäden ausgeschlossen. Sie können gegen eine geringe Zusatzprämie mitversichert werden, dann brauchen Sie nicht vor jeder Auslandsreise daran denken.

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