3. Längere berufliche Auslandsaufenthalte

Verbringen Sie eine längere Zeit beruflich im Ausland, ist folgender Versicherungsschutz wichtig:

  • Private Krankenversicherung: Für Sie und Ihre Familie im Aufenthaltsland

  • Unfallversicherung (Tod/Invalidität) sowie Deckungsschutz für Rücktransport ins bzw. Behandlung im Heimatland. Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Krieg oder kriegerische Verhältnisse bestehen. Gegen eine Mehrprämie lässt sich das passive Kriegsrisiko mitversichern, d.h. wenn Sie nicht am Krieg selbst beteiligt sind.

  • Risikolebensversicherung

  • Kidnap & Ransom, Lösegeldversicherung: Sie sollte je nach Gefahrensituation im Land der Tätigkeit abgeschlossen werden. Der Deckungsschutz beinhaltet die Beratung der Angehörigen im Entführungsfall, die Übernahme der Verhandlung, Reisekosten, Kosten für Übersetzer, Kosten zur Behandlung infolge von Unfällen, kosmetische Operationen in Zusammenhang mit der Entführung sowie das Lösegeld bei Verlust.

  • Reisegepäckversicherung: Sie sollte mit weltweiter Geltung für Geschäftsreisen abgeschlossen werden. Sofern die Domizilklausel vereinbart wird, besteht Deckungsschutz auch am Heimatort. Deckungsschutz kann auch auf private Reisen ausgedehnt werden.

  • Altersvorsorge: Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Altersversorgung, z.B. die Direktversicherung, weiterbestehen bleibt, in dem Sie die Prämien regelmäßig bezahlen.

  • Private Versicherungen im Ausland: Für die Versicherung des Umzugs ins Ausland, des privaten Hausrats, der Kunstsammlung, des Schmucks, des Gebäudes, des privaten Kraftfahrzeugs sowie für eine Privathaftpflicht oder Tierhalterhaftpflichtversicherung müssen Sie als Freiberufler Sorge tragen. Je nach geplanter Aufenthaltsdauer und Zielort lassen sich einige Versicherungsverträge in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich abschließen.

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