12. Verhaltensregeln vor Abschluss eines Versicherungsvertrages
Bitte beachten Sie, dass Versicherungsverträge sehr kompliziert sind. Sie müssen jetzt keinen Anwalt beauftragen, es gibt aber einige wenige Punkte, die beachtet werden müssen, damit nichts schief geht:
Vorschäden nicht verschweigen!
Verschweigen Sie bitte keine Schäden aus der Vergangenheit! Das mag in der Hausratversicherung ganz interessant sein, wenn die notorisch geklauten Fahrräder verschwiegen werden, es wird aber dann zum Problem, wenn Sie tatsächlich einen großen Schaden haben und der Versicherer mit Hinweis auf nicht gemeldete Vorschäden, den Schaden ablehnt. Der Versicherer kann beispielsweise von Ihrem früheren Versicherer erfahren haben, dass es bei Ihnen schon mehrere kleinere Hausratschäden gab.
Dramatisch wird das Ganze in der Kranken- und Lebensversicherung. Der Versicherer möchte zunächst wissen, ob er Sie wegen Krankheiten in der Vergangenheit überhaupt versichert und wenn er Sie versichert, ob zu einer Tarifprämie oder mit Risikozuschlägen. Wenn Sie Krankheiten verschweigen, kann der Versicherer nachher vom Versicherungsschutz zurücktreten. Sie haben die Prämie verloren und keinen Versicherungsschutz.
Unsere eindringliche Bitte ist totale Offenheit bezüglich der Krankheiten/Schäden der Vergangenheit. Das Beste ist, Sie listen die Schäden schriftlich auf und lassen sich von Ihrem Versicherungsmakler oder dem Agenten bestätigen, dass er sie an den Versicherer weitergibt.
Mehrere Angebote einholen!
Holen Sie bitte grundsätzlich mehrere Angebote ein, entweder beauftragen Sie einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, der bei mehreren Versicherern Angebote einholt und diese für Sie vergleicht oder wenn Sie es vorziehen mit einem Agenten zusammen zu arbeiten, dann lassen Sie sich von anderen Agenten gleichfalls Offerten vorlegen. Vielleicht ist einer der Agenten so freundlich und vergleicht die Angebote. Wir empfehlen Ihnen die Angebote nicht selbst zu vergleichen, da Ihnen die Fachkenntniss fehlt.
Aber bitte vergessen Sie nicht, das Versicherungsthema ist komplex!
Was ist versichert?
Wenn Sie sich hierzu nicht nachhaltig Gedanken machen, müssen Sie sich nachher nicht wundern, wenn Ihre Vorstellungen mit dem was dann tatsächlich im Versicherungsvertrag steht, nicht konform geht.
Es geht um die zu versichernden Gegenstände oder Ihr Leben und natürlich um die Gefahren, gegen die Sie versichern.
Sie benötigen keinen Versicherungsschutz für Ihr Haus gegen Lawinen, wenn Ihr Haus nicht im Gebirge steht. Wie gehen Sie also praktisch vor? Sie schlagen unter James die entsprechende Versicherungssparte auf, z.B. Hausratversicherung und dann finden Sie dort, alle Gefahren, die versicherbar sind.
Wie wählen Sie die richtige Versicherungssumme?
Probleme, die im Schadenfall entstehen, sind sehr oft darauf zurück zu führen, dass Versicherungssummen selbst festgelegt werden, ohne zu prüfen, ob sie der realen Wirklichkeit entsprechen.
Wenn Sie einmal den Wert Ihres Hausrates addieren (siehe Summenermittlungsbogen Hausratversicherung / Word-Version) dann werden Sie vermutlich erstaunt sein, wenn Sie damit die Versicherungssumme vergleichen, die Sie zur Zeit haben
Warum ist das so wichtig? Die Versicherer haben einen schönen Ausdruck: Unterversicherung. Dies bedeutet, dass in einem Schadenfall folgende Rechnung gemacht wird:
Versicherungssumme € 50.000,-
--------------------------------------------- X Schaden*= € 100.000,- ergibt Entschädigung = € 50.000,-
Versicherungswert € 100.000,-
*in diesem Fall Totalschaden
Nun haben Sie ein Problem; Sie dachten Sie wären ausreichend versichert. Der Versicherer hat ein betriebswirtschaftlich sauberes Argument, indem er sagt, ich habe nur die Prämie für € 50.000,- Versicherungssumme erhalten und nicht für die tatsächliche Versicherungssumme von € 100.000,-. Das ist keine Bösartigkeit des Versicherers, sondern ein Vertragsgrundsatz.
