8. Insolvenz eines Versicherers
Kann ein Versicherer Insolvenz anmelden?
Stellen Sie sich bitte folgendes Szenario vor: Sie haben 30 Jahre lang Lebensversicherungsprämie eingezahlt und dann, wenn Sie die Lebensversicherungsleistung für Ihren Lebensabend benötigen, geht der Versicherer in die Insolvenz. Das ist Apokalypse pur. Um so etwas zu verhindern gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein sehr gut funktionierendes Gentleman Agreement, das wie folgt funktioniert:
Bevor ein Versicherer insolvent wird, fangen andere Versicherer diesen auf und führen seine Geschäfte "lautlos" weiter.
Außerdem wurde die Protektor Lebensversicherungs-AG gegründet, sie ist für die Lebensversicherungsgesellschaften die Sicherungseinrichtung / Auffanggesellschaft, welche die Versicherten vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers schützt. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, Versicherungsbestände notleidender Lebensversicherungsgesellschaften zu sanieren. Die Gesellschafter der Protektor Lebensversicherungs-AG sind fast alle in Deutschland ansässigen Lebensversicherungsgesellschaften.
Im Jahre 2003 ging die Mannheimer Lebensversicherung AG Pleite. Die Protektor Lebensversicherungs-AG übernahm alle Verpflichtungen, die sich aus dem übernommenen Vertragsbestand ergeben haben. Für die Versicherten der Mannheimer Lebensversicherung AG hat sich im Grunde genommen nichts verändert, alle Leistungen bezüglich Altersvorsorge und Risikoschutz werden in vollem Umfang garantiert, ebenso wie bereits gewährte Gewinnbeteiligungen.
Es gibt außerdem eine staatliche Aufsichtsbehörde, die die Versicherer sehr streng kontrolliert und beaufsichtigt. Folglich gelingt es, das Schlimmste im Vorfeld zu vermeiden. Man kann auch sagen, dass sich die Versicherer ihrer Aufgabe sehr bewußt sind, ihr langfristiges Leistungsversprechen, insbesondere in der Lebensversicherung, zu erfüllen. Die Versichererszene ist - bis auf sehr wenige schwarze Schafe - als insolvenzsicher zu bezeichnen.
In Deutschland, der Schweiz und Österreich gibt es viele qualifizierte Versicherer. Folglich raten wir Ihnen davon ab, Versicherungsverträge im Ausland abzuschließen. Falls Sie tatsächlich auf diese Weise etwas einsparen sollten, werden Sie vermutlich Probleme bei der Regulierung eines Schadens in einem ausländischen Geschäftsumfeld, dessen Sprache und Spielregeln Sie nicht kennen, haben.
