4. Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung kann passieren. Auf einmal gibt es, weil man nicht aufgepasst hat, zwei Hausratversicherungsverträge. Es gilt der Grundsatz, dass der Versicherungsvertrag aufgehoben werden muss, mit voller Prämienerstattung, der die jüngeren Vertragsrechte hat. Dies bedeutet, dass der Vertrag, der zuerst abgeschlossen wurde, fortbestehen darf. Alle Versicherer halten sich an diesen Grundsatz.
Falls ein Versicherer dennoch einmal rumzickt; James hilft Ihnen gerne.
