13. Verhaltensregeln während der Laufzeit eines Versicherungsvertrags
Gefahrerhöhung und Meldepflichten sind die Schlüsselworte.
Iim Laufe eines Jahres ändert sich vieles. Einige wenige Dinge interessieren den Versicherer, z.B.:
- Sie renovieren die Hausfassade. Das Gerüst erleichtert Einbrechern die Arbeit. Bitte melden Sie dem Hausratversicherer schriftlich die Dauer der Gerüststandzeit.
- Sie entschließen sich nach Jahren der Abstinenz wieder regelmäßig zu rauchen. Der Lebensversicherer muss dies wissen.
- Sie vermieten das Parterre eines Geschäftshauses an eine Schreinerei, bisher war dort eine Dreherei. Der Gebäudeversicherer muss informiert werden.
- Sie starten eine Extremsportart, z.B. Freeclimbing. Ihr Unfallversicherer muss bitte informiert werden.
- Sie verreisen länger als 60 Tage und Ihre Wohnung/ Ihr Haus bleibt unbewohnt. Ihr Hausratversicherer muss informiert werden.
Sie sehen, was Ihnen nebensächlich erscheint, ist für den Versicherer wichtig, da es für ihn ein wesentlich höheres Risiko ist.
