Haftpflicht Wassersport
Was ist versichert?
Wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt, haftet man mit seinem ganzen Vermögen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Gebrauch von Wassersportfahrzeugen.
Die Wassersporthaftpflichtversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle Personen, die ein Wassersportfahrzeug besitzen und bietet Schutz vor Schäden, welche durch das Motorboot, die Segeljacht oder das Jetboot entstanden sind. Denn eine Privathaftpflichtversicherung reicht in so einem Fall nicht aus, da diese Schäden in Verbindung mit motorisierten Wassersportgeräten kategorisch ausgeschlossen sind.
Bei motorisierten Sportbooten gilt eine Versicherungspflicht, wenn der Besitzer damit in ausländischen Gewässern fahren möchte, so z.B. in Italien, den Niederlanden und der Schweiz.
Eine Wassersporthaftpflichtversicherung wird in jedem Fall benötigt als Führer:
- Eigener und fremder Boote mit Motor, z.B. auch Schlauchboote mit Hilfs- oder Außenbordmotoren
- Eines eigenen Segelschiffes - ganz gleich ob mit oder ohne Motor
Was ist nicht versichert?
- Schäden am eigenen Boot
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Bußgelder und Geldstrafen
- Schäden, die bei Motorbootrennen und den dazugehörenden Trainingsfahrten entstehen
- Schäden, die an fremden, geliehenen oder gemieteten Wassersportgeräten und Ausrüstung entstehen
Bildung der Versicherungssumme
Wie bei allen anderen Formen der Haftpflichtversicherung sollte auch diese mit einer hohen Deckungssumme ausgestattet sein, also mindestens € 3 Mio.
Besonderheiten
Wer mit Ruder- oder Paddelbooten, Kanus oder ähnlichen Wassersportfahrzeugen einen Schaden verursacht, ist durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt. Auch für die Benutzung fremder, geliehener oder gemieteter Segelboote bietet die Privathaftpflichtversicherung üblicherweise Deckung.
Jedoch nicht alle Privathaftpflichtversicherer geben Versicherungsschutz für die Benutzung von Surfbrettern, Windbrettern, Kite-Surfbrettern etc. Bevor man also die Benutzung eines solchen Gerätes in Erwägung zieht, sollte man sich bei seinem Versicherer informieren, ob eventuelle Schäden über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
