5. Riesterrente
Die Riesterrente ist der gesetzlich geförderte, freiwillige Einstieg in die private Altersversorgung. Die Förderung besteht aus Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteilen. Die Förderung selbst ist geregelt im Altersvermögensgesetz AVmG. Die Riester-Rente ist der erste Schritt in die Teilprivatisierung der gesetzlichen Altersrente, sie bedeutet keine zusätzliche, sondern ausnahmslos eine ausgleichende Absicherung für das fallende Rentenniveau.
Zur Orientierung gilt: Die Förderung ist aufgrund der Zulagen besonders sinnvoll für Gering- und Normalverdiener. Je mehr Kinder, umso höher sind die Riesterzulagen. Höher verdienende sollten berücksichtigen, dass die späteren Rentenzahlungen vollständig zu versteuern sind, dem gegenüber werden Leistungen aus privaten Rentenversicherungen nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Die Förderung im Detail ab 2008:
Grundzulage:
- Ledige € 154,- p.a.
- Verheiratete € 308,- p.a.
Kinderzulage:
- € 185,- p.a. je Kind
- € 300,- p.a. je Kind ab Geburtsjahr 2008
Mindestbetrag: 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens max. € 2.100,- p.a.
Förderfähige Sparformen nach den gesetzlichen Vorgaben und zertifizierten Tarifen:
- Klassische private Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Banksparplan mit Rentenoption bei Rentenbeginn
- Fondssparplan mit Rentenoption bei Rentenbeginn
Ansprüche auf die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben:
- In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Beamte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VBL)
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- Nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
- Geringfügig Beschäftigte (bis € 400,-), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Landwirte, die in der Altersicherung der Landweite pflichtversichert sind
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe
- Besitzer von Versorgungskranken-, Übergangs- und Unterhaltsgeld
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- Behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Nicht gefördert werden bisher:
- Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
- Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Geringfügig Beschäftigte (bis € 400,-), die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
- Bezieher einer Vollrente
- Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
- Bezieher von Sozialhilfe
- Studenten
Gute Gründe, die für die Riesterente sprechen:
- Lebenslange Rente
- Attraktivität auch bei geringen Beiträgen
- Hartz-IV-sicher
- Kann verebt werden
- Kein Risiko
- Förderquoten von über 51%
- Flexible Kapitalanlage
Jeder Berechtigte sollte prüfen, die Chancen zu nutzen, wobei zu beachten ist, dass es im Wettbewerb unter den Anbietern große Unterschiede gibt. Entsprechend sind vor Einrichtung mehrere Anbieter vergleichend zu bewerten. Lassen Sie sich durch unabhängige Partner in der Sache beraten.
