2. Private Rentenversicherung
Was ist versichert?
Die Rentenversicherung ist eine Individualversicherung auf das Leben einer versicherten Person, deren Leistung darin besteht, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen - Renten - zu sichern und zu erbringen. Der Versicherer steht im Obligo des Langlebigkeitsrisikos. Das wesentliche Element einer Rentenversicherung ist die garantierte, in der Regel monatlich wiederkehrende, lebenslange Rentenzahlungsverpflichtung eines Versicherers. Überschüsse/Gewinnanteile erhöhen die Rentenansprüche sowohl in der Aufschubzeit und nach Beginn der Rentenzahlungen.
Folgende Bausteine sind versicherbar:
- Altersversorgung
- Alters-/Witwen-/Witwer-/Waisenrenten
- Berufsunfähigkeit
- Pensionsverpflichtungen
- Kaufpreisrenten
- Zeitrenten
Versichert sind Gefahren im biologischen Risiko eines Menschen durch Tod, Berufsunfähigkeit und finanzielle Sicherung bei Langlebigkeit.
Bildung der Versicherungsleistung/Rentenhöhe
Der Rentenbetrag ist die im Versicherungsschein dokumentierte garantierte Summe, die vorzeitig beim Ableben oder ab dem jeweiligen Rentenbeginn lebenslang oder mit Übergang in der Garantiezeit oder mit Übergang auf eine andere Person monatlich regelmäßig, garantiert und lebenslang gezahlt wird. Je nach Verwendung der Gewinnanteile können gleichbleibende Rentenzahlungen gewählt werden, die künftig unverändert bleiben oder steigende oder fallende Renten zur Vertragsgrundlage gestaltet werden.
Die wesentlichen Elemente der Rentenhöhe basieren auf:
- Tarife/Rechnungsgrundlagen des Anbieters/Versicherers
- Garantierter Rechnungszins
- Kapitalerträge des Risikoträgers
- Alter und Geschlecht der versicherten Person bei Vertragsbeginn/Rentenbeginn
- Beitrag je nach Zahlungsweise
- Biologischen Risiken der versicherten Person
- Eintrittsalter der versicherten Person
- Einschluss von weiteren Risiken wie Zusatzversicherungen, zweite versicherte Person
Besonderheiten
Die Rentenversicherung kann zur Absicherung finanzieller Risiken beim Finanzierungs- und Vermögensaufbau als reine Risikorentenversicherung mit abgekürzter Dauer genutzt werden. Andererseits ist sie das klassische Vorsorgeinstrument zur finanziellen Alterssicherung der privaten und betrieblichen Altersversorgung. Je nach individueller Ausrichtung begünstigen steuerliche Vorgaben die gewählte Vertragsform. Stichworte dazu sind für die private Vorsorge Riesterrente/Rüruprente und für die betriebliche Vorsorge Direktversicherung.
