Rechtsschutzversicherung
Was ist versichert?
Streit mit dem Nachbarn? Dem Ex-Partner? Oder dem Arbeitgeber? Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken durch einen Rechtsstreit. Bei einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei dem es um einen Streitwert von € 9.000,- geht, kommen leicht Anwalts- und Gerichtskosten von über € 6.500,- zusammen. Hinzu kommen auch noch Kosten für Sachverständige und Zeugen.
Ganz wichtig: Eine Absicherung der Kosten ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie den Rechtsstreit verlieren und die Kosten übernehmen müssen. Wenn Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist, dann müssen Sie auch bei einem gewonnenen Rechtsstreit Ihre Kosten selber tragen.
Versicherte Kosten sind: Die gesetzlichen Anwaltsgebühren des selbst gewählten Rechtsanwaltes, Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt für ein ausländisches Gericht oder bei zu großer Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsstand, Gerichtskosten, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Kosten des Gegners - sofern der Versicherte diese übernehmen muss - und eine Strafkaution als zinsloses Darlehen.
Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?
Folgende Rechtsschutzbausteine sind auf dem Markt erhältlich:
- Schadensersatzrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Strafrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Verkehrs-Verwaltungsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Optionale Erweiterungen:
- Internet-Vertragsrechtsschutz/Offline-Vertragsrechtsschutz
- Rechtsschutz in Unterhaltssachen
- Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
Angeboten werden Kombinationen der Rechtsschutzbausteine für den privaten und beruflichen Bereich, Verkehrsbereich und Immobilienbereich.
Nicht versicherbar sind Streitigkeiten:
- Rund um den Hausbau
- Im Recht der Handelsgesellschaften
- Um Spiel- und Wettverträge oder Spekulationsgeschäft
- Vorsatzdelikte und Verbrechen
- Ohne hinreichende Erfolgsaussichten
Versichert ist der Versicherungsnehmer, der Ehegatte, die minderjährigen Kinder und die volljährigen, unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Auf Wunsch kann der nicht-eheliche Lebenspartner mitversichert werden.
Bildung der Versicherungssumme
Zu berücksichtigen sind immer mehr Gesetze und Verordnungen, steigende Kosten und Gebühren für Gerichte und Anwälte sowie eine erhöhte Prozessbereitschaft und eine komplizierte Rechtsprechung.
Eine Versicherungssumme in Höhe von € 500.000,- je Schadenfall und Versicherungsjahr sowie eine leihweise Strafkaution in Höhe von € 200.000,- wird empfohlen.
Besonderheiten
Achten Sie darauf, welche Rechtsschutzbausteine in Ihrer Police versichert sind und welche Sie wirklich benötigen. Rechtsanwaltskosten, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, werden nicht übernommen. Individuelle Gebührenvereinbarungen sind daher mit dem Versicherer abzustimmen.
Bei manchen Rechtsschutzarten beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit - Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Für den Rechtsschutz in Unterhaltssachen gilt eine einjährige Wartezeit, für den Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten sogar eine dreijährige Wartezeit.
Bei dem ersten Termin beim Rechtsanwalt sollten Sie Ihre Rechtsschutzpolice dabei haben. Ihr Anwalt nimmt dann Kontakt zu dem Rechtschutzversicherer auf. Dieser prüft dann, ob Versicherungsschutz besteht und ob der Rechtsstreit hinreichende Erfolgsaussichten hat. Viele Versicherer bieten eine kostenlose, telefonische Erstberatung an.
