2. Risikolebensversicherung
Was ist versichert?
Die Risikolebensversicherung ist eine individuelle Personenversicherung, bei der ausnahmslos, soweit keine Zusatzversicherungen den Vertrag ergänzen, nur das vorzeitige Ableben der versicherten Person innerhalb der Versicherungsdauer versichert wird. Nach Ablauf der Vertragsdauer, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist, wird im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung keine Geldleistung fällig. Die Prämien bewerten nur das biologische Risiko Tod und sind entsprechend wesentlich günstiger als kapitalbildende Formen. Zudem werden die Gewinnanteile meist zur Beitragsverrechnung verwendet.
Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?
Bei der Risikolebensversicherung stehen die finanzielle Absicherung der Familie und häufig auch das Kreditausfallrisiko, z.B. beim Immobilienkauf, im Vordergrund. Zusatzversicherungen, z.B. für den Fall der Berufsunfähigkeit, sind ebenfalls möglich.
Bildung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist ein individuell festgelegter Wert. Die Prämie basiert auf der garantierten Vertragssumme, der Vertragsdauer, dem Alter der versicherten Person beim Versicherungsbeginn und gegebenenfalls dem Einschluss von Zusatzversicherungen.
Die Versicherungssumme kann dem Risiko, z.B. dem Darlehensverlauf, zeitlich angepasst werden, so sind gleichbleibende, fallende und auch steigende Versicherungssummen möglich.
Wird ein Umtauschrecht eingeschlossen, kann der Vertrag bei bestimmten Ereignissen ohne Gesundheitsprüfung in eine kapitalbildende Versicherungsform umgetauscht werden.
Besonderheiten
Verbundene Leben:
Zwei Personen-Ehe- oder Lebenspartner - sind in ein und demselben Vertrag versichert. Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn einer der beiden Versicherten stirbt. Die verbundene Lebensversicherung sollten Sie bitte generell zur Absicherung von Krediten, z.B. Wohnung- und Hausfinanzierung etc., abschliessen.
Steuern:
Kapitalleistungen aus Risikolebensversicherungen, die bei Tod der versicherten Person fällig werden, sind einkommensteuerfrei, soweit es sich um private Vorsorgeverträge handelt, deren Prämie nicht steuerbegünstigt waren. Die Prämien für private Risikolebensversicherungen können bei Veranlagung der Einkommensteuer nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
