3. Kapitallebensversicherung

Was ist versichert?

Die Kapitallebensversicherung ist eine individuelle Personenversicherung, bei der das Todesfall- und/oder Erlebensfallrisiko versichert ist. Die Versicherungsleistung ist ein vertraglich festgelegter Betrag, basierend auf der Prämie und der Vertragsdauer sowie dem Alter und dem Geschlecht der versicherten Person.

Die Versicherungssumme wird fällig

  • beim vorzeitigen Ableben, selbst unmittelbar nach dem Versicherungsbeginn oder
  • nach Ablauf der Vertragsdauer als Erlebensfallleistung.

Für beide Leistungsfälle gilt, alle bis zur Fälligkeit zugeteilten Überschüsse/Gewinnanteile erhöhen bei Auszahlung die garantierte Versicherungssumme.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

Folgende Risiken sind versicherbar:

  • Tod, Erleben
  • Berufsunfähigkeit
  • Unfallfolgen
  • Schwere Erkrankungen

Grundsätzlich gilt: Alle direkten, mit dem menschlichen Leben zusammenhängenden Gefahren lösen die Versicherungsleistung aus.

Bildung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsschein dokumentierte und garantierte Kapitalbetrag, der im Todes- oder Erlebensfall ausgezahlt wird.

Die wesentlichen Kriterien der Versicherungsssumme basieren auf den Elementen:

  • Tarifen/Rechnungsgrundlagen des Anbieters/Versicherers
  • Garantiertem Rechnungszins
  • Alter und Geschlecht der versicherten Person
  • Prämien je nach Zahlungsweise
  • Medizinisches Votum der versicherten Person
  • Maximales Eintrittsalter
  • Einschluss von Zusatzversicherungen
  • Kapitalerträge des Risikoträgers

Besonderheiten

Die Kapitallebensversicherung kann sowohl zur Absicherung finanzieller Risiken beim Finanz- und Vermögensaufbau als reine Risikolebensversicherung eingesetzt werden. Andererseits ist die Kapitallebensversicherung ein vielfach genutztes Anlage- und Vorsorgeinstrument zur Altersversorgung, dies gilt gleichermaßen für die private und die betriebliche Vorsorge.

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