4. Krankenrücktransportversicherung
Die Sozialgerichte haben entschieden, dass dieses Risiko voll zu Lasten des Reisenden geht. Demnach ist eine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Aber auch die private Vollversicherung sieht nicht immer eine Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport vor.
Was ist versichert?
Im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung sind die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz versichert.
Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?
Sofern aufgrund von Krankheit oder den Folgen eines Unfalls Ihr Rücktransport oder der eines mitversicherten Angehörigen an den ständigen Wohnsitz erforderlich wird, trägt der Versicherer die notwendigen Aufwendungen des Krankentransports - soweit sie die üblichen Fahrkosten übersteigen - in der Regel bis zu einem Höchstbetrag, der den zehnfachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr für eine Person entspricht.
Beispiele für die entstehenden Mehrkosten:
- Benutzung eines schnelleren Transportmittels
- Inanspruchnahme einer teureren Beförderungsklasse, wenn eine Buchung in der niedrigeren Klasse nicht möglich war
- Benutzung von mehr als einem Platz, wenn Sie liegend transportiert werden müssen
- Transport mit Spezialfahrzeugen
- Fahrkosten für medizinisch geschultes Begleitpersonal usw.
Ist der Versicherte oder ein mitversicherter Angehöriger so sehr erkrankt oder verletzt, dass ein Rettungsflug die einzige Möglichkeit ist, das Leben zu retten und wird der Rücktransport von einem anerkannten Rettungsflugunternehmen durchgeführt, werden die dafür anfallenden Kosten nach Abzug der üblichen Fahrkosten in voller Höhe ersetzt.
Bildung der Versicherungssumme
Die Kosten werden - wie bereits erwähnt - bis zu einem Höchstbetrag, der den zehnfachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr für eine Person entspricht, übernommen.
