1. Gesetzliche Krankenversicherung

Was ist versichert?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des Gesundheitssystems.

Alle Versicherten haben den gleichen Leistungsanspruch. Der Umfang ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt und wird nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Die Leistungen lassen sich grob wie folgt unterteilen:

  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung, sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern

Die Versicherten zahlen eine Selbstbeteiligung in Form von Eigenanteilen, Zuzahlungen und Rezeptgebühren.
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist für Versicherte alle 18 Monate möglich. Zwar ist der Leistungskatalog der Versicherer zu 95% identisch und der Beitragssatz liegt bei allen bei 15,5%, doch gibt es feine Unterschiede, so dass sich ein Vergleich lohnen kann.

Bildung der Versicherungssumme

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auf die Sätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte beschränkt, folglich können Sie keine Versicherungssumme bilden.

Besonderheiten

Ein grundlegendes Element der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidarprinzip: Hier werden die Beiträge nicht in Abhängigkeit vom individuellen Risiko, sondern als Prozentsatz des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Leistungen erhält der Versicherte jedoch mit Ausnahme des Krankengeldes beitragsunabhängig.

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